G-08 \\ Vorbildwirkung öffentliche Hand
Laufende Nummer: G-8 Handlungsfeld: Gebäude und Stadtentwicklung Einzelmaßnahme: Vorbildwirkung öffentliche Hand
1. Kurzbeschreibung:
Die öffentliche Hand hat sich insbesondere mit dem novellierten Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) klare Vorgaben für den Neubau sowie die Sanierung bzw. Modernisierung von Gebäuden gegeben. Die Vorgaben des EWG Berlin für die öffentlichen Gebäude können jedoch an einzelnen Punkten noch um zusätzliche Aspekte ergänzt werden. Hierfür sind entsprechende verwaltungsseitige Vorgaben zu den nachfolgenden Punkten anzustreben:
a.)
Es wird eine Positivliste mit effizienten und CO2-sparenden Technologien für öffentliche und vom Land Berlin öffentlich geförderte Baumaßnahmen erstellt, für die die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach Landeshaushaltsordnung entfallen.
b.)
Eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien wird für Bestandsgebäude der öffentlichen Hand im Fall von Heizungstausch oder größerer Renovierungen eingeführt.
c.)
Es soll nochmals geprüft werden, ob die Anforderungen des EWG Bln für Neubau und größere Sanierungen der öffentlichen Hand bereits vor dem 01.01.2025 auch für Schulbauten anwendbar sind, insbesondere, wenn Gelder für eine Umsetzung zur Verfügung stehen.
d.)
Bei der turnusmäßigen Überarbeitung der Sanierungsfahrpläne werden diese an die verschärften Vorgaben des EWG Bln angepasst.
e.)
Die bezirklichen Energiebeauftragten und Klimaschutzbeauftragten sind bei Planungen von energie- und klimaschutzrelevanten Maßnahmen der öffentlichen Hand im Bezirk zu beteiligen (ggf. zusätzlicher Personalaufbau).
Die CO2-Minderungswirkung ist gering, da die aktuellen Vorgaben bereits hohe Anforderungen enthalten.
2. Akteur*innen:
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
3. Zielgruppe:
- Baudienststellen Land Berlin, landeseigene Unternehmen und Universitäten
- Architekten und Fachplaner von Baumaßnahmen in öffentlichen Liegenschaften