V-10 \\ Mobilitätsmanagement
Laufende Nummer: V-10
Handlungsfeld: Verkehr
Einzelmaßnahme: Mobilitätsmanagement
1. Kurzbeschreibung:
Ein erheblicher Anteil der CO2-Emissionen von öffentlichen Einrichtungen und von Unternehmen resultieren aus der Mobilität von Beschäftigten und Besucher*innen.
V-10a Mobilitätsmanagement in der Berliner Verwaltung:
An allen Berliner Verwaltungsstandorten soll die Erreichbarkeit ohne Auto verbessert werden, beispielsweise durch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von witterungs- und diebstahlgeschützten Fahrradabstellmöglichkeiten. Die Zahl der Personal- und Besucherparkplätze an den Verwaltungsstandorten wird reduziert und die verbleibenden Parkplätze bewirtschaftet. Wo möglich sollen Dienstleistungen auch digital angeboten werden, um Besucherverkehre zu verringern. Beschäftigte des Landes Berlin müssen für überregionale Dienstreisen zukünftig generell die Bahn nutzen, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten und längere Reisezeiten entstehen. Wenn dennoch ein PKW oder ein Flugzeug genutzt werden soll, unterliegt dies einer Begründungspflicht; die daraus resultierenden CO2-Emissionen werden kompensiert. Weiterhin ist vor der Genehmigung einer Dienstreise zu prüfen, ob diese tatsächlich notwendig oder durch Telefon- und Videokonferenzen adäquat ersetzbar ist. Weiterhin soll die Einrichtung von dezentralen, geteilten Stadtteil-Büros der Berliner Verwaltung, die den Beschäftigten einen Fernzugriff auf die verwaltungsinterne IT-Infrastruktur ermöglichen, geprüft werden. Durch die Unterstützung von Konzepten des mobilen Arbeitens können Wege eingespart und den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität gewährleistet werden. Bis 2024 erstellen alle Verwaltungsstandorte ein Mobilitätsmanagement-Konzept für eine nachhaltige Beschäftigten- und Besucher:innenmobilität.
V-10b Mobilitätsmanagement in Unternehmen:
Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung prüft, ob und wie Unternehmen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl verpflichtet werden können, nachhaltige Mobilitätspläne zu entwickeln und umzusetzen. Als erster Anstoß zum betrieblichen Mobilitätsmanagement führen die für den Verkehr und für die Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltungen einen öffentlichkeitswirksamen Wettbewerb durch, bei dem die besten Mobilitätspläne vorgestellt und prämiert werden.
Geeignete Indikatoren für die Wirkungsabschätzung dieser Maßnahme sind der Anteil des Beschäftigtenverkehrs und der dienstlichen Mobilität am Modal Split sowie die Anzahl der Fahrzeuge in öffentlichen und betrieblichen Flotten differenziert nach Antriebsart.
2. Akteur*innen:
- Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
- Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung
- Bezirke
3. Zielgruppe:
- Beschäftigte der Berliner Verwaltung
- Besucher*innen der Standorte
- Beschäftigte der landeseigenen und städtischen Betriebe
- Unternehmen, die in Berlin ansässig sind und deren Beschäftigte, Besucher*innen