Zum Inhalt springen

V-01 \\ Zufußgehen attraktiver und sicherer machen

Laufende Nummer: V-1

Handlungsfeld: Verkehr

Einzelmaßnahme: Zufußgehen attraktiver und sicherer machen

 

1. Kurzbeschreibung:

Durch die Bereitstellung eines barrierefreien, möglichst direkten, sicheren und bezirksübergreifenden Fußverkehrsnetzes soll der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split (Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsträger oder Verkehrsmittel) bedingt durch das dynamische Wachstum der Stadt mindestens auf einem konstanten Niveau gehalten werden.

Dazu führen das Land Berlin und die Bezirke Modellprojekte zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung des öffentlichen Raums durch (siehe auch Maßnahme V-22). Nachbarschaftsinitiativen werden dabei aktiv eingebunden und unterstützt. Um erfolgreiche Modellprojekte zu verstetigen und auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten entwickelt die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung gemeinsam mit den Bezirken und dem Gremium Fußverkehr eine Strategie mit definierten Zielwerten, die Erarbeitung des Fußverkehrsplans nach MobG §52 unterstützt. Der barrierefreie Umbau des öffentlichen Straßenraums und der Verkehrsinfrastruktur wird mit Nachdruck vor dem Hintergrund der Vorgaben des MobG (§50) vorangetrieben.

Um Kindern das Zufußgehen als natürlichste Art der Fortbewegung zu vermitteln und die Schulwegsicherheit zu erhöhen werden geeignete Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit von Kindern im Fußverkehr (angelehnt an MobG §50 (7)) unterstützt. Die Maßnahme steht im engen Zusammenhang mit den Maßnahmen V-3 (Radfahren attraktiver und sicherer machen), V-21 (Stadt- und klimaverträgliches Geschwindigkeitsniveau), sowie  V-22 (Flächengerechtigkeit und Neuverteilung des öffentlichen Straßenraums zugunsten des Umweltverbunds).

Geeignete Indikatoren für die Wirkungsabschätzung dieser Maßnahme sind die Entwicklung des Anteils des Personenverkehrs am Modal Split sowie die Streckenlänge und die Entwicklung des Ausbaus des Fußverkehrsnetzes.

 

2. Akteurinnen und Akteure:

  • Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
  • Die für Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung
  • Gremium Fußverkehr
  • Bezirke
  • Nachbarschaftsinitiativen
  • Anwohner*innen

 

3. Zielgruppe:

  • Alle Bürger*innen
  • Alle Besucher*innen
  • Menschen mit Behinderung
  • Mobilitätseingeschränkte Personen
  • Kinder
Referenznr.: 2022-13771

Kommentare