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E-07 \\ Finanzielle Bürgerbeteiligung an der Energiewende ermöglichen

Laufende Nummer: E-7

Handlungsfeld: Energie

Einzelmaßnahme: Finanzielle Bürgerbeteiligung an der Energiewende ermöglichen

 

1.    Kurzbeschreibung:

Während Hausbesitzer*innen sich in ihrem eigenen Umfeld mit Engagement und finanziellem Einsatz an der Energiewende direkt beteiligen können, bleibt dies Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen zumeist verwehrt. Beteiligungsmodelle können dagegen die Identifizierung mit Projekten für eine alternative Energieversorgung stärken und zusätzliche private Kapitalquellen erschließen. Letztlich geht es hierbei auch um langfristige, nachhaltige und sichere Investitionen in die Energiezukunft.

 

Teilmaßnahmen

a.)   

Der Senat, die Berliner Stadtwerke, aber auch andere Energieversorger in der Stadt, werden prüfen, in welcher Form Beteiligungsangebote für Bürger*innen in Berlin und im Umland ermöglicht werden können. Dies kann beispielhaft durch PV-Anlagen mit Bürgerbeteiligung auf öffentlichen Dächern oder durch das Auflegen geschlossener Fonds bei größeren Vorhaben der Windenergie geschehen und schließt auch die Einbindung von Kommunen im Umland an den finanziellen Vorteilen bei EE-Projekten ein.

b.)

Der Senat wird sich ferner werbend dafür einsetzen, dass Modelle zur Eigennutzung von Strom aus ortsnahen, emissionsfreien Erzeugungsanlagen durch Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen Verbreitung finden.

c.)   

Die Beseitigung noch bestehender Hemmnisse bei der Lieferung von Überschussstrom aus Bürger-Gemeinschaftsanlagen an andere Nutzer*innen innerhalb und außerhalb von Quartieren wird er auf Bundesebene zur Sprache bringen.

d.)   

Mit der BürgerEnergie Berlin eG strebt der Senat eine Übereinkunft an, um Bürger*innen eine Beteiligung am Stromnetz zu ermöglichen und den Zugang zum Verteilungsnetz auf diese Weise weiter zu öffnen.

 

Als Indikator für den Wirkungserfolg dieser Maßnahme dienen in erster Linie die Anzahl und der finanzielle Umfang der Beteiligungsangebote sowie die Anzahl neuer Mieterstromprojekte innerhalb der BEK-Laufzeit.

 

2.    Akteur*innen:

  • Die für Energie zuständige Senatsverwaltung
  • Berliner Stadtwerke
  • Bezirke
  • Quartiersmanager*innen
  • Immobilienbesitzer*innen und Wohnungsbaugesellschaften

 

3.    Zielgruppe:

  • Haushalte und Gewerbe
  • Besitzer und Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Besitzer*innen und Betreiber*innen von Stromspeichern, inkl. Elektrofahrzeugen

 

 

Referenznr.: 2022-13740

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