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E-06 \\ Eigenrealisierung von Erneuerbare Energie-Projekten durch Landesunternehmen, Anstalten und Stiftungen des öffe..

Laufende Nummer: E-6

Handlungsfeld: Energie

Einzelmaßnahme: Eigenrealisierung von Erneuerbare Energie-Projekten durch Landesunternehmen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

 

1.    Kurzbeschreibung:

Die Berliner Stadtwerke haben in den vergangenen Jahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Berlin beigetragen. Dies betrifft insbesondere die solare Stromerzeugung. Trotzdem bleiben erhebliche Potenziale auf Berliner Dächern und Freiflächen, z.B. auf Gebäuden der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften oder auch auf öffentlichen Parkplätzen, unerschlossen. Weitere effiziente Versorgungspotenziale bestehen beim Ausbau dezentraler KWK-Anlagen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energieträger.

 

Teilmaßnahmen:

a.)   

In Abstimmung und mit Unterstützung des Berliner Senats werden die Stadtwerke deshalb mit Landesgesellschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Kooperationen vereinbaren und Ausbaufahrpläne erstellen, um diese Potenziale zu heben.

b.)   

Falls erforderlich, wird der Senat die Eigenkapitalbasis der Stadtwerke stärken, um die Investitionen tätigen zu können.

c.)   

Darüber hinaus wird der Senat eine Initiative starten, um Orte zu ermitteln und zu kommunizieren, an denen landeseigene Unternehmen und andere öffentlich-rechtliche Institutionen mit eigenen finanziellen Mitteln Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien realisieren können.

 

Insgesamt will der Senat auf diese Weise erreichen, dass über die unmittelbar landeseigenen Liegenschaften der öffentlichen Hand hinaus die Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien bei allen städtischen und anderweitig öffentlich-rechtlichen Immobilien zur Geltung kommen.

Als Indikatoren zur Wirkungskontrolle dieser Maßnahmen dienen in erster Linie die Anzahl von Kooperationsvereinbarungen sowie von geplanten und realisierten Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Landesunternehmen sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

 

2.    Akteur*innen:

  • Die für Energie zuständige Senatsverwaltung in Abstimmung mit den für Klimaschutz, Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständigen Senatsverwaltungen
  • Berliner Stadtwerke
  • Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften
  • Andere landeseigene Unternehmen
  • Öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen des Landes Berlin

 

3.    Zielgruppe:

Siehe Punkt 2.

 

 

Referenznr.: 2022-13739

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