E-01 \\ Übergeordnete Initiativen des Landes Berlin auf Bundesebene
Laufende Nummer: E-1
Handlungsfeld: Energie
Einzelmaßnahme: Übergeordnete Initiativen des Landes Berlin auf Bundesebene
1. Kurzbeschreibung:
Das Einhalten der Berliner Klimaschutzziele ist zu wesentlichen Teilen von den Rahmenbedingungen und Bestrebungen auf Bundesebene abhängig. Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz von 2021 sind die bundesweiten Ziele der CO2 -Emissionsminderung in allen Sektoren deutlich angehoben worden. Klimaneutralität wird für 2045 angestrebt. Damit einher geht ein beschleunigter Ausbau für erneuerbare Energien, eine verstärkte Sektorkopplung im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich und ein ambitioniertes Programm zur Erhöhung der Energieeffizienz, vor allem im Gebäude- und Verkehrssektor.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung benennt bereits etliche Felder, in denen Handlungsbedarf auf Ebene der Gesetzgebung und Förderung besteht, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Der Berliner Senat unterstützt die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen und wird deren Implementierung aktiv begleiten.
Neben den in anderen Einzelmaßnahmen (E-4, E-7, E-20) bereits genannten Initiativen setzt sich der Senat auf Bundesebene ferner dafür ein, dass zeitnah
- die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe entsprechend dem Brennstoffemissionshandelsgesetz gegenüber den bisher bis 2026 festgelegten Sätzen tendenziell zu verdoppeln, sofern eine Entlastung bei den Energiekosten oder steuerlichen Abgaben an anderer Stelle sichergestellt ist;
- die Stromnetzentgelte auf Bundesebene harmonisiert und neu geregt sowie durch eine angepasste Regulierung begleitet werden;
- Förderprogramme von Bund und Ländern besser aufeinander abgestimmt werden, z.B. hinsichtlich der Förderung von energetischen Lösungen auf Quartiersebene;
- die KWK-Umlage und Offshore Umlage zur Senkung der Strompreise für Letztverbraucher analog zur EEG-Umlage in den Bundeshaushalt überführt werden;
- die Beratungsgebühren der “Partnerschaft Deutschland”, mit der die Planung und Umsetzung von öffentlichen Infrastrukturvorhaben bei Hoch- und Tiefbauämtern unterstützt wird, gesenkt werden, um auf diese Weise die Haushalte auf Landes- und Bezirksebene zu entlasten und verstärkt auf fachliche Expertise zurückgreifen zu können;
- Mieterstrom-Anreize für Vermieter und Dienstleister gestärkt werden, um die Lukrativität von Investitionen in verbrauchernahe Erzeugungsanlagen zu stärken;
- das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dahingehend angepasst wird, dass bei einer Nutzung von Fernwärme als Ersatzmaßnahme nach §44 die Auslegungstemperatur der Heizung auf ≤ 50 °C begrenzt wird, um so den Umbau zu Niedertemperaturnetzen anzustoßen.
2. Akteur*innen:
- Die für Energie, für Klimaschutz und für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständigen Senatsverwaltungen
3. Zielgruppe:
- Bundesrat und dessen Ausschüsse sowie Länder-Arbeitsgruppen
- Private Haushalte, Gewerbe und Industrie in Berlin
- Immobilieneigentümer*innen
- Energieversorger
- Öffentliche Verwaltung