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Stellplatzschlüssel nur für E-Autos

Schnittstellen Mobilität Strom Nutzung von Synergien

Allgemeine Informationen:

@ Grit Koalick

Sonderparkplätze mit Ladesäulen können für Elektrofahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Durch Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist die Anzahl an Ladesäulen bzw. die Anschaffung der Ladeinfrastruktur bei Neubauten und große Bauvorhaben derzeit bereits geregelt. Diese sind von der Nutzungsart des Gebäudes und der Gesamtanzahl an Parkflächen abhängig.

Referenznr.: 2021-11512

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