Station 5: Bebauungsplan 9-80 - Denkmal weiterdenken (2/3)
Abbildung: Städtisches Gaswerk, Historisches Foto: Polizei-Verwaltung zu Cöpenick o.J.
Zur Geschichte des Gaswerks
Im Jahr 1889 beschloss die Stadtgemeinde Köpenick die Einrichtung einer Gasanstalt für öffentliche Beleuchtung. Im gleichen Jahr folgte die Inbetriebnahme durch eine private Firma. Kurz darauf wurde das Gaswerk durch die Stadt Köpenick erworben.
Die ursprüngliche Bebauung des Gaswerkgeländes sah im nördlichen Grundstücksbereich ein Gebäude zur Gaserzeugung und -reinigung, südwestlich ein Büro- und Werkstattgebäude sowie südöstlich einen Gasbehälter vor. Das am Stellingdamm gelegene Gebäude ist im Jahr 1891 nach einem Entwurf des Maurermeisters Dick als Wohnhaus errichtet worden.
In den folgenden Jahren kam es aufgrund steigender Nachfrage zu einer Vergrößerung der Anlage mit Ofenhaus, Regler- und Uhrenhaus sowie Kohleschuppen. Nach der Stillegung des Werks im Jahr 1925 wurde es als Betriebsstelle und Behälterstation weitergenutzt und teilweise zurückgebaut. Der südliche Teil wurde fortan von den Allgemeinen Omnibus AG genutzt und daraufhin baulich verändert.
Das Grundstück wurde im Jahr 1955 aufgeteilt: Der nördliche Teil mit dem Gasbehälter sollte bei der GASAG verbleiben. Der südliche Bereich wurde längs geteilt - im westlichen Abschnitt die Straßenreinigung und Müllabfuhr und im östlichen Abschnitt Wasser- und Entwässerungswerke. Im Jahr 1964 wurde das Gelände durch die Großberliner Straßenreinigung und Müllabfuhr übernommen.
Der endgültige Abriss des Gasbehälters erfolgte im Jahr 1995 durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), die hier bis zur Schließung im Jahr 2006 einen Recyclinghof betrieben. Nach Schließung des Recyclinghofs wurde ein Großteil der Fläche privatwirtschaftlich verpachtet. Ein Privatunternehmer betreibt dort derzeit einen Wohnmobilplatz, einen Biergarten, Veranstaltungsräume und Lagerflächenvermietung.
Zukünftig soll das Gelände denkmalgerecht saniert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan 9-80 bereits beendet ist. Die hier abgegebenen Kommentare zum Bebauungsplanverfahren können daher leider nicht in die formale Beteiligung aufgenommen werden.