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Station 1: Gebiet und Konzept - eine kurze Einführung (2/3)

Abgrenzung des Entwicklungsbereichs, Luftbild: Laubner 2019 Abbildung: Abgrenzung des Entwicklungsbereichs, Luftbild: Laubner 2019

Warum eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument des Stadtplanungsrechts, das es einer Gemeinde ermöglicht, eine komplexe und schwierige Gebietsentwicklung zum Wohl der Allgemeinheit mit den entsprechenden rechtlichen Kompetenzen in eigener Regie durchzuführen. Für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als zentrale Stelle zuständig. Besonders ist, dass bei diesen umfangreichen Städtebauvorhaben in der Regel Eingriffe in private Eigentumsbelange erforderlich werden. Deshalb muss nach Baugesetzbuch §165 BauGB zunächst durch die vorbereitenden Untersuchungen festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs vorliegen.

Instrument & Umsetzung

Die vorbereitenden Untersuchungen für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick wurden Anfang 2019 abgeschlossen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Entwicklung des Areals erfüllt sind.  Mit Hilfe des Planungsinstruments der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird die Gebietsentwicklung gemäß §§165 ff. BauGB durchgeführt. Die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs wurde am 12. Mai 2020 durch den Berliner Senat beschlossen und trat am 27. Mai 2020 durch Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Berlin in Kraft.

Brachliegende Bahnanlagen, Foto: UrbanPlan 2019 Abbildung: Brachliegende Bahnanlagen, Foto: UrbanPlan 2019

Referenznr.: 2020-07534

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