Station 5: Bebauungsplan 9-80 - Denkmal weiterdenken (1/3)
Auf den B-Plan kommen!
Für das neue Quartier muss eine Vielzahl von Bebauungsplänen aufgestellt werden. Das Verfahren zur Aufstellung ist durch das Baugesetzbuch klar geregelt und sichert die Berücksichtigung der Belange aller wichtigen Akteure wie Nachbarinnen und Nachbarn, Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Energieversorger und viele andere.
Planungsbeginn
Anlässe für eine Planung gibt es viele: Ein neues Bauprojekt soll entstehen, vorhandene Gebäude neue Nutzungen aufnehmen, brachliegende Flächen entwickelt oder Infrastruktur gesichert werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
In der frühen Phase des Verfahrens werden erste Ideen oder Konzepte vorgestellt und die Öffentlichkeit kann ihre Anregungen zur Planung einbringen.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden aufgefordert, sich zur Planung zu äußern und Fachhinweise zu geben.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Nach Vorliegen aller Stellungnahmen und nötiger Untersuchungen wird der Planentwurf konkretisiert. Die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zu einer weiteren Stellungnahme aufgefordert, die in die Abwägung einfließen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planentwurf wird für einen Monat ausgelegt. Für die Öffentlichkeit ist das die zweite Phase der Beteiligung, um den konkretisierten Plan einsehen, Informationen und Erläuterungen erhalten und Hinweise abgeben zu können. Eingegangene Stellungnahmen werden in die Abwägung eingestellt. Ergeben sich hieraus keine Änderungen, kann der Plan festgesetzt werden.
Festsetzung des B-Plans
Nach Abwägung aller vorgebrachten Belange kann der Bebauungsplan durch einen Beschluss festgesetzt werden. Rechtskraft erlangt er durch die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin.
Bitte beachten Sie, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan 9-80 bereits beendet ist. Die hier abgegebenen Kommentare zum Bebauungsplanverfahren können daher leider nicht in die formale Beteiligung aufgenommen werden.