Station 1: Rahmenplanverfahren - Ideen gemeinsam diskutieren (1/1)
Abbildung: Phasen des Rahmenplanverfahrens, UrbanPlan 2019
Wofür braucht es ein Rahmenplanverfahren?
Das Strukturkonzept dient vorerst als Grundlage für die weitere Planung. Die Rahmenplanung für das Entwicklungsgebiet wird durch ein städtebauliches Gutachterverfahren weiter ausformuliert. Für die Landschaftsplanung und auch für einzelne räumliche Schwerpunkte wird das Rahmenplanverfahren gutachterlich vertieft oder fortgesetzt. Eine Reihe von Planungsvorgaben, wie zum Beispiel der Verlauf der geplanten Ostumfahrung Bahnhofstraße oder die Lage der geplanten Grundschule im Norden sind für eine Änderung nicht mehr vorgesehen. Dahingegen soll das Verfahren dazu beitragen, Rahmenbedingungen wie die Erschließung oder die Bebauungsstruktur zu überprüfen und zu konkretisieren. Klimaneutralität und verschiedene Mobilitätsangebote werden dabei besonders berücksichtigt.
Verfahrensablauf
Das städtebauliche Gutachterverfahren soll in zwei Stufen durchgeführt werden. Dabei wird zunächst eine Gestaltungsidee für das gesamte Entwicklungsgebiet gesucht, während in der zweiten Verfahrensstufe die Vertiefung dieser Idee für das südliche Teilgebiet im Zentrum der konzeptionellen Überlegungen stehen soll. Integrierter Bestandteil des Rahmenplanverfahrens ist die Öffentlichkeitsbeteiligung.