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G.4 Etablierung eines Quartiersbeirats

  • Steuerung und Partizipation

Das Stadtentwicklungsverfahren wird durch einen Quartiersbeirat begleitet. Dieser besteht aus Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Einrichtungen und Initiativen des Fördergebiets. Die Wahl des Beirats erfolgt zu Beginn des Stadtentwicklungsprozesses. Der Quartiersbeirat wird regelmäßig über den Umsetzungsstand der Maßnahmen informiert und bei gewissen Entscheidungsprozessen involviert.

Referenznr.: 2020-06902

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