Vervollständigung „Verkehrsberuhigte Zone“
Der gesamte Karl-August-Kiez – umgrenzt von Kaiser-Friedrich-Straße / Bismarckstraße / Leibnizstraße / Kantstraße wird einheitlich und flächendeckend zum„Verkehrsberuhigten Bereich“ nach StVO § 42 Abs. 4a.
Der gesamte Karl-August-Kiez – umgrenzt von Kaiser-Friedrich-Straße / Bismarckstraße / Leibnizstraße / Kantstraße wird einheitlich und flächendeckend zum„Verkehrsberuhigten Bereich“ nach StVO § 42 Abs. 4a.