12. Begleitung, Bewertung und Weiterentwicklung der Leitlinien Bürger*innenbeteiligung
Es soll ein begleitendes Arbeitsgremium zur Umsetzung der Leitlinien geschaffen werden und es sollen regelmäßige Beteiligungskonferenzen stattfinden. Diese dienen dazu, mit einer breiten Öffentlichkeit und Teilnehmer*innen von Beteiligungsprozessen die Umsetzung und Wirksamkeit der Leitlinien bei der Stadtentwicklung zu diskutieren und Empfehlungen für Anpassungen zu formulieren.
Das begleitende Arbeitsgremium soll nach dem Vorbild des Arbeitsgremiums eingesetzt werden, das die Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung an der Stadtentwicklung erarbeitet hat. Aufgabe des begleitenden Arbeitsgremiums ist die Prüfung und Weiterentwicklung der Leitlinien sowie die Kontrolle ihrer Umsetzung. Auch hierfür sind entsprechende Haushaltsmittel fest einzuplanen.
Bei der Bewertung laufender und abgeschlossener Beteiligungsprozesse sind auch Erfahrungen mit Bürger*innenbeteiligung aus dem Quartiersmanagement und aus anderen bürgernahen Prozessen und Programmen einzubeziehen.
Die Umsetzung der Leitlinien ist in allen Projekten der Stadtentwicklung, in denen Beteiligung durchgeführt wird, zu dokumentieren. Das schafft eine Grundlage, um die Umsetzung in der Praxis zu bewerten. Nach zunächst zwei Jahren soll die Umsetzung anhand der Dokumentationen ausgewertet werden. Auf dieser Basis sollen die Leitlinien weiterentwickelt werden. Anschließend soll die Umsetzung der Leitlinien in regelmäßigen Fünfjahresabständen erneut bewertet werden.