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10. Verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ihr Engagement und die Ergebnisse ihrer Beteiligung gewürdigt und soweit, wie es der Entscheidungsspielraum zulässt, berücksichtigt werden. Das setzt voraus, dass der Entscheidungsspielraum erläutert wird. Der Beteiligungsprozess soll die Grundsätze dieser Leitlinien beachten und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an qualitätsvolle Beteiligung entsprechen.

Deshalb muss zu den Ergebnissen der Beteiligung und damit zu den Empfehlungen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger verbindlich eine Rückmeldung erfolgen ("Rechenschaftspflicht").

Die Rückmeldung über die Berücksichtigung der Ergebnisse ist transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Es soll deutlich werden, wie die Belange der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen eingeflossen sind. Wenn Belange nicht berücksichtigt wurden, soll dies begründet werden.

Referenznr.: 2018-03270

Kommentare

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Diskussion

  • Comment 5594
    mustherspiel@gmx.de

    Ja gern, es wird immer Neuankömmlinge geben. Ich war vor 40 Jahren auch mal einer. Aber da habe ich den Berlinern nicht die Luft zum Atmen genommen, sondern durch Tausch einen anderen aus der Stadt gehen lassen und mich mit sehr dürftigen Wohnverhältnissen begnügt. Bei dem gegenwärtigen Bauboom geht es doch ehrlich gar nicht um Bürgerbeteiligung, denn die meisten wollen ihre Wohngebiete NICHT ver...

  • Comment 5582
    caroka

    ich finde die Rechenschaftspflicht einen guten und wichtigen Punkt. Es gibt doch nichts unmotivierenderes, als das Gefühl, dass meine Ideen in der Schublade landen. Viel besser wäre es doch, zu sehen, dass mein Argument Gehör gefunden hat und öffentlich oder in einem Gremium zumindest diskutiert wurde. Wenn es abgelehnt wurde und die Begründugn gut ist, dann muss und kann ich damit leben.

  • Comment 5534
    valentina18

    Bei der Rückmeldung zu den Ergebnissen wäre mir wichtig, dass Entscheidungsprozesse und -ergebnisse transparent und nachvollziehbar dargelegt werden.

  • Comment 5483
    Karl Fisch

    Klar muss bereits zu Beginn eines Beteiligungsprozesses sein, an welchen konkreten Punkten, in welchem Rahmen überhaupt die Ergebnisse einer Beteiligung verbindlich sind.

  • Comment 5400
    mustherspiel@gmx.de

    Das ist wieder so eine Gummiaussage. Wenn der Bürger beteiligt werden soll, muss er beteiligt und nicht nur informiert werden. Ansonsten ist es keine Beteiligung und jedes Wohnugsbauunternehmen könnte begründen, dass die Beteiligung bei Entscheidungen nicht möglich ist. Wenn der Bau über die Bedürfnisse der betroffenen Dritten erfolgt, und nur im Nachhinein eine "Beteiligung" beispielsweise durch ...

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