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10. Verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ihr Engagement und die Ergebnisse ihrer Beteiligung gewürdigt und soweit, wie es der Entscheidungsspielraum zulässt, berücksichtigt werden. Das setzt voraus, dass der Entscheidungsspielraum erläutert wird. Der Beteiligungsprozess soll die Grundsätze dieser Leitlinien beachten und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an qualitätsvolle Beteiligung entsprechen.

Deshalb muss zu den Ergebnissen der Beteiligung und damit zu den Empfehlungen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger verbindlich eine Rückmeldung erfolgen ("Rechenschaftspflicht").

Die Rückmeldung über die Berücksichtigung der Ergebnisse ist transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Es soll deutlich werden, wie die Belange der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungen eingeflossen sind. Wenn Belange nicht berücksichtigt wurden, soll dies begründet werden.

Referenznr.: 2018-03270

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