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09. Information und Transparenz

Im Sinne einer ehrlichen und offenen Aufklärung und zur Schaffung von Transparenz sollen bei Projekten der räumlichen Stadtentwicklung wichtige Grunddaten in einer Vorhabenliste veröffentlicht werden. Bei Beteiligungsprozessen sind zudem alle vorliegenden wichtigen Informationen zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen bekannt zu machen.

Die Informationen sollen für die Bevölkerung verständlich, zielgruppenbezogen und gut zugänglich über eine zentrale Online-Plattform und auf herkömmlichen Kommunikationswegen (z. B. Öffentlichkeitsarbeit in Radio, Fernsehen, Zeitungen, Flyern) kontinuierlich bereitgestellt werden.

Referenznr.: 2018-03269

Kommentare

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Diskussion

  • Comment 5566
    JS

    Bei kleinräumig verorteten Projekten der räumlichen Stadtentwicklung, wie z.B. Bauvorhaben auf konkreten Grundstücken oder Planungen die zum Wegfall vorhandener Einrichtungen oder bestehender Nutzungen führen würden, soll die Information zusätzlich zur Aufnahme in eine Vorhabenliste bitte auch frühzeitig gut erkennbar unmttelbar vor Ort bekannt gemacht werden.

  • Comment 5533
    valentina18

    Wichtige Informationen zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sollen bekannt gemacht werden. Im zweiten Absatz wird das dahingehend ergänzt, das diese verständlich und zielgruppenbezogen kontinuierlich bereitgestellt werden sollen. Das ist ein sehr hoher und m. E. schwer umsetzbarer Anspruch. Wer soll diese Übersetzungsleistungen von fachlichen Untersuchungen und Arbeitsergebnissen in ei...

  • Comment 5482
    Karl Fisch

    Vorhandene Studien und Untersuchungen zu dem betreffenden Viertels gibt es oft auch in anderen Ressorts, z.B. Erhebungen zu Verkehr, Lärmemission, demographische Daten, Gewerbe- und Zentrenkonzepte, soziale Infrastrukturkonzepte usw. Sie liefern wichtige Daten zur Umfeldanalyse und müssen zur Beurteilung eines Projektes herangezogen werden können.

  • Comment 5363
    morisso

    Die Vorhabenliste halte ich zentral für eine frühzeitige Information der Bürgerinnen. Hier fehlt noch eine Festlegung, dass alle Bezirke und Senatsverwaltungen verpflichtet werden ihre Vorhaben dort zu veröffentlichen. Außerdem fehlt eine Festlegung, wie oft die Vorhaben auf der Liste aktualisiert werden sollen. Eine direkte Möglichkeit für Bürgerinnen auf der (Online-)Vorhabenliste Beteiligung ...

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