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07. Frühzeitigkeit / Zeit

Bürger*innenbeteiligung an Planungen und Projekten der Stadtentwicklung soll frühzeitig beginnen. Frühzeitig bedeutet, dass Beteiligung bereits in der Phase der Analyse des Ortes und der Phase der Zielfindung stattfinden muss, weil hier entscheidende Weichen für die Planung gestellt werden.

Zur frühzeitigen Bürger*innenbeteiligung gehört im Vorfeld auch eine frühzeitige Information über Stadtentwicklungsvorhaben und Beteiligungsmöglichkeiten in einer Vorhabenliste.

Es muss für die Bürgerinnen und Bürger genügend Zeit bestehen, sich sachkundig zu machen. Hierfür müssen ihnen die notwendigen Zugänge und eine unabhängige fachliche Beratung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Die frühzeitigen Informationen sollen aktiv durch Nutzung verschiedener Informationskanäle an die Bürgerinnen und Bürger herangetragen werden.

Referenznr.: 2018-03267

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