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6.3.5. Zentraler Wiesenbereich

(1) Bestand

Der zentrale Wiesenbereich ermöglicht es auf einer innerstädtischen Fläche Weite, Natur und Alleinsein zu erfahren. Während die Startbahnen überwiegend zum Spazierengehen und Sporttreiben genutzt, kann man sich unter Beachtung des Naturschutzes im Wiesenmeer zurückziehen. Gleichzeitig übernimmt das Wiesenmeer mit seinen geschützten Biotopen und seiner Kaltlufterzeugung wichtige ökologische und stadtklimatische Funktionen.

(2) Ziele

  1. Bewahrung des Zentralen Wiesenbereichs entsprechend des ThFG

  2. Erhalt der geschützten Flächen für Feldlerchen

  3. Erhalt der Erlebbarkeit des Wiesenmeers als Naturerfahrung und Weite des Raumes

(3) Programmatik des zentralen Wiesenbereichs (Maßnahmenebene 1)

WEITE, WIND UND WILDNIS

Der Zentrale Wiesenbereich soll entsprechend ThFG in seinem Bestand erhalten bleiben. Die bestehenden Biotope und geschützten Flächen werden in ihrer jetzigen Form nicht verändert. Dazu gehören insbesondere auch die Schutzflächen für die Feldlerchen. Maßnahmen im zentralen Wiesenbereich sollen äußerst behutsam und an wenigen Stellen vorgenommen werden. Im Sinne einer besseren Nutzbarkeit für weniger mobile Bevölkerungsgruppen sollen am Rande der beiden Landebahnen einige neue, mobile Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Es soll geprüft werden, inwieweit es am Rande der beiden Landebahnen möglich ist, an einigen Stellen zumindest temporäre schattenspendende Elemente zu verorten.

(4) Prioritäre Maßnahme

  • Prüfung bestehender Gebäude (z.B. Hundezwinger) auf Eignung für die Nutzung als sanitäre Anlagen.
  • Schaffung zusätzlicher mobiler Sitzgelegenheiten mit ggf. temporären Schattenmodulen entlang der Wege.