8. Bestandsgebäude werden für bürgerschaftliche Projekte, Serviceangebote, Gastronomie und Betriebszwecke des Feldmanagements nutzbar gemacht.
8. Bestandsgebäude werden für bürgerschaftliche Projekte, Serviceangebote, Gastronomie und Betriebszwecke des Feldmanagements nutzbar gemacht.