1. Grundlage
(Anmerkung: Kursiv und Unterstreichung zeigt an, dass dieser Inhalt noch in Diksussion / oder Vorbereitung zur Abstimmung in der Feldkoordination ist)
Das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes vom 14.Juni 2014 ist die Grundlage, auf der der Entwicklungs- und Pflegeplan Tempelhofer Feld (EPP) erstellt wurde und in dem das Beteiligungsmodell Tempelhofer Feld dargestellt ist. Der EPP wurde im Mai 2016 vom Senat beschlossen und vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommen.
Graphik aus dem EPP, Seite 47, Kommunikations- und Wirkungsdiagramm zum Beteiligungsmodell EPP* wird gerade aktualisiert mit Stand Juli 2017 und anschliessend eingestellt.
Die Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung und der Grün Berlin GmbH wird durch ein 3-säuliges Beteiligungsmodell verwirklicht und besteht aus Feldforum, Feldkoordination und den Informations- und Arbeitstreffen (Werkstätten). Das Zusammenwirken der 3 Säulen des Beteiligungsmodells wird durch eine Geschäftsstelle (siehe Gliederungspunkt 4) gewährleistet.
Im EPP sind die Aufgaben der Feldkoordination und des Feldforums für alle Beteiligten bindend beschrieben.