Wichtig ist den Anwesenden, dass die beiden Dienstleistungsbüros das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes und den Entwicklungs- und Pflegeplan Tempelhofer Feld als Grundlage ihrer Arbeit ansetzen. Dazu zählen:
Vereinbarkeit der Planung mit dem Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes.
Betrachtung des Feldes in seiner Gesamtheit wie zum Beispiel bei der Entwicklung der Gemeinschaftsgärten.
Bevorzugung einer Landschaftsplanung mit „minimal interventions“
Achtsamkeit bzgl. der Einbeziehung des ThF-Umfeldes und den Ergebnissen des alten Masterplans zum ThF.
Blick über den Rand des Feldes zu bestehenden Konzepten und Überlegungen zu Anbindungen THF z.B.: ISEK
Auflösung der Konkurrenzsituation der Nutzer*innen auf dem Feld z.B.: Windsport / schnelle Radler.