Variante 2: Standort Quartiersgarage rückwärtig zur Frankfurter Allee
Erläuterungen für die Variante 2:
- Es werden Flächenpotenziale für ergänzende Wohnbebauung mit ihren Freiflächen im Bereich der Albert-Hößler-Straße verortet.
- Rückwärtig zum „Rockhaus“ und entlang der Buchberger Straße werden Büronutzungen vorgesehen. Diese sollen die Wohnbauflächen vor Schallimmissionen schützen.
- Auf der Fläche des Katzenwäldchens wird eine Quartiersgarage verortet mit Zufahrt ausschließlich über die Frankfurter Allee. Dazu ist die Kappung der Albert-Hößler-Straße erforderlich.
- In der Quartiersgarage werden u. a. die Stellplätze der private Stellplatzanlage an der Albert-Hößler-Straße untergebracht, wodurch diese (private) Fläche als Grünfläche umgenutzt und umgestaltet werden kann.
- Im Bereich Coppistraße/ Buchberger Straße entsteht eine öffentliche Grünfläche als Ersatz für die Inanspruchnahme des Katzenwäldchens.

