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Variante 2: Standort Quartiersgarage rückwärtig zur Frankfurter Allee

Erläuterungen für die Variante 2: 

  • Es werden Flächenpotenziale für ergänzende Wohnbebauung mit ihren Freiflächen im Bereich der Albert-Hößler-Straße verortet. 
  • Rückwärtig zum „Rockhaus“ und entlang der Buchberger Straße werden Büronutzungen vorgesehen. Diese sollen die Wohnbauflächen vor Schallimmissionen schützen. 
  • Auf der Fläche des Katzenwäldchens wird eine Quartiersgarage verortet mit Zufahrt ausschließlich über die Frankfurter Allee. Dazu ist die Kappung der Albert-Hößler-Straße erforderlich.
  • In der Quartiersgarage werden u. a. die Stellplätze der private Stellplatzanlage an der Albert-Hößler-Straße untergebracht, wodurch diese (private) Fläche als Grünfläche umgenutzt und umgestaltet werden kann. 
  • Im Bereich Coppistraße/ Buchberger Straße entsteht eine öffentliche Grünfläche als Ersatz für die Inanspruchnahme des Katzenwäldchens. 
Variante 2: Standort Quartiersgarage rückwärtig zur Frankfurter Allee
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