Wegeführung
Der Weg entlang des NRA soll für alle Menschen attraktiv und vor allem gut nutzbar sein. Durch die zahlreichen Bäume, die zu schützen sind, ist die Führung des Weges bereits stark vorgegeben. Die Wegebreite soll ausreichend sein, damit Menschen sich begegnen können, ohne sich zu stören, und schmal genug, um möglichst wenig in den Naturraum einzugreifen.
Vorgaben zum Weg
- abgestimmter Wegeverlauf in Vereinbarkeit mit der Unteren Naturschutzbehörde
- Herstellung von barrierearmen Eingängen und durchgehende Zugänglichkeit
- sichere Überquerung an Wegen und Straßen
- Wegbreite von max. 3,5 m
- Herstellungskosten
- gradliniger Verlauf, „Umschlängeln“ von Bäumen
Weiterhin zu beachtende Vorgaben/Richtlinien:
- Barrierefreiheit
- Baumschutz
- Verkehrssicherung
- Unterhaltung
- Artenschutz, Nist- und Höhlenbrüter
Aktueller Planungsstand
- Wegeverlauf: Der genaue Wegeverlauf ist in der Machbarkeitsstudie von 2020 festgelegt worden und entspricht der Vorzugsvariante (siehe Karte). Prämissen waren eine Minimierung des Eingriffes und ein möglichst durchgängiger Verlauf.
- Zugänglichkeit und Verbindungen zum Weinmeisterhornweg: Aktueller Status zu den Querungen zur Erschließung des NRA siehe Karte.
- Materialität des Weges: Der künftige Weg soll möglichst wenig versiegeln. Darum wird er überwiegend als wassergebundene Decke geplant. Dort, wo der Weg mit Fahrzeugen gequert wird oder sehr viel Betrieb ist, wird eine Pflasterung oder Asphaltierung geprüft.
- Integration der Reitpfade: Die Reiterinnen und Reiter sollen den NRA auch künftig queren dürfen. Reitwege entlang des NRA sind aus Platzgründen leider nicht möglich. Zudem würde das Reiten auf der wassergebundenen Decke den Weg beschädigen. Alternativrouten sind derzeit in Abstimmung.