Handlungsziel 4.8
Bis Ende 2025 wird in mindestens einer zivilgesellschaftlichen oder öffentlichen Einrichtung (Nachbarschaftshäusern etc.) in den GI-Handlungsregionen ein öffentlich zugänglicher Fairteiler eingerichtet.
Bis Ende 2025 wird in mindestens einer zivilgesellschaftlichen oder öffentlichen Einrichtung (Nachbarschaftshäusern etc.) in den GI-Handlungsregionen ein öffentlich zugänglicher Fairteiler eingerichtet.