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Erläuterung Raum A: „öffentlicher Raum“

Der öffentliche Raum ist ein schützenswertes Gut, welches allen gehört. 

Der öffentliche Raum einer jeden Stadt ist stark begrenzt und sollte deshalb möglichst allen Stadtbewohner:innen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art, das Befahren von Straßen, aber auch das Betreiben von Kiosken auf öffentlichem Grund führt dazu, dass dieser Raum in diesen Fällen nur noch einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung steht. 

Die Vorstellungen darüber wie der begrenzte Raum zu verwenden ist, gehen in der Stadtgesellschaft natürlich auseinander. Denn ein:e jede:r gestaltet den Alltag unterschiedlich. Daher ist jedwede planerische Entscheidung auch immer eine Abwägungsentscheidung, die auf einen Interessensausgleich, also einen Kompromiss abzielt, der möglichst vielen Bedürfnissen Rechnung trägt. Denn eines ist sicher: Wir haben nur einen öffentlichen Raum. 

Bei der Ladeinfrastrukturplanung ist es nicht anders. Eine neue Ladeeinrichtung beansprucht zusätzliche Fläche auf dem Gehweg und bindet im Regelfall zwei Stellplätze im Straßenraum. Außerdem erschwert der Ladeplatz auf lange Sicht eine alternative Nutzung (Begrünung, Radweg) bzw. verursacht beim Rückbau hohe Kosten. 

 

Das Berliner Modell 

Mit dem Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Raum, dem Berliner Modell, will das Land sicherstellen, dass unabhängig davon, wer eine Ladeeinrichtung betreibt, diese für alle potentiellen Nutzenden zu gleichen Bedingungen zur Verfügung steht. Wichtig ist hier auch ein gewisses Maß an Einheitlichkeit im Erscheinungsbild sowie die ausschließliche Verwendung grünen Stroms. 

Bis zum Ende des Jahres 2020 konnten so im Auftrag des Landes circa 1.000 Ladepunkte in Betrieb genommen werden. Auch war es bereits ab 2015 möglich, dass private Betreibende auf eigene Kosten in Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund investieren, was jedoch nur vereinzelt geschah. Ende 2020 waren circa 200 Ladepunkte von privaten Betreibenden im Betrieb. 

 

Ein Ladeinfrastrukturkonzept für den öffentlichen Raum 

Im Vorfeld des Auslaufens der Betreibendenverträge Ende 2021 hat die für Mobilität zuständige Senatsverwaltung das Berliner Modell noch einmal grundlegend überarbeitet und eine umfangreiche Studie “Elektromobilität Berlin 2025+” in Auftrag gegeben. 

Mit Hilfe der Studienergebnisse konnten zukünftige Ladeinfrastrukturbedarfe in allen Teilräumen der Stadt abgeleitet werden, sodass – fußend auf den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben der der EU, des Bundes und Landes – ein Errichtungskonzept für den öffentlichen Raum bis 2030 entwickelt werden konnte. 

Das Konzept fußt auf dem überarbeiteten Berliner Modell und sieht vor, dass die Ladeinfrastrukturentwicklung 

…die Antriebswende als Teil der Verkehrswende befördert, 

…die Mobilitätswende nicht behindert, 

…die zukünftige Nachfrage im Privat- und Wirtschaftsverkehr berücksichtigt,  

…kostenseitig (gesamtgesellschaftliche Kosten) möglichst vom System selbst getragen wird. 

 

Die Umsetzung des Konzeptes und sein Mengengerüst 

Das Mengengerüst sieht vor, dass zu den gegenwärtig über 1.400 bestehenden Ladepunkten im öffentlichen Raum bis 2030 insgesamt bis zu 3.360 zusätzliche AC- und DC-Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet werden. Rund 60% hiervon durch die Berliner Stadtwerke im Auftrag des Landes Berlin sowie rund 40% durch sog. dritte Betreibende. Darüber hinaus soll ein weiterer privater Betreiber schon bis Ende 2023 insgesamt bis zu 1.000 städtische Laternen im Forschungsprojekt ElMobileBerlin mit Ladeeinrichtungen ausstatten. 

Damit ergibt sich ein mengenmäßiger Zubau von 4.360 Ladepunkten, welche zusammen mit öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur. z.B. auf Kundenparkplätzen oder an Tankstellen (d.h. auf privatem Grund --> Raum B) das öffentliche Ladenetz der Stadt definiert. 

Die Aktivitäten des Landes sind insbesondere auf einen vorausschauenden Aufbau ausgerichtet, d.h. durch den Aufbau von Ladeinfrastruktur Anreize für den Umstieg auf die Elektromobilität zu bieten und eine Art Grundversorgung in allen Teilräumen der Stadt sicherzustellen. 

Hierbei werden auch unterschiedliche Ladetechniken und -geschwindigkeiten erprobt, wobei der Großteil des Schnellladens nur in Raum B stattfinden können wird. Eine Errichtung von HPC-Ladepunkten im öffentlichen Raum, schließt sich aufgrund der Lage der Ladestandorte im Nebenstraßennetz (Wohngebieten) mit Blick auf zusätzlichen Verkehr und Lärmbelastungen sowie nicht vorhandene Anschlussmöglichkeiten (Stromnetz) und Platzverhältnisse aus.    

Ferner ist vorgesehen einen Teil der im Auftrag des Landes errichteten Ladestellplätze barrierefrei auszugestalten, digital die Parknutzung zu überwachen und die Informationslage zur Bestandsladeinfrastruktur für die Nutzenden zu verbessern.