Der Raum C: „Privater, nicht öffentlich-zugänglicher Raum“
Der private, nicht öffentlich-zugängliche Raum bezeichnet üblicherweise einen von einer bestimmten Personengruppe betret- bzw. befahrbaren Raum, der einem privaten oder kommunalen Eigentümer:innen zugehörig ist. Beim Ladeinfrastrukturausbau sind typischerweise zunächst jene Räume relevant, die bereits vorhandene Fahrzeugstellplätze aufweisen, also u.a. Parkplätze oder Tiefgaragen in und an Wohngebäuden oder Betriebsstätten. Dabei werden die Ladesäulen ausschließlich durch einen definierten Personenkreis genutzt.
Weitere Informationen zum Aufbau und dem Verfahren der Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur können Sie der Projektbeschreibung entnehmen.