Denkmalschutz
- Sichtbarkeit der denkmalgeschützten Brandwände
- Integration möglicher archäologischer Artefakte in die Platzflächen
- Erlebbarkeit als besonderer Ort
- Zusätzliche Markierung des Mauerverlaufes entlang der Zimmerstraße (z.B. als Ausstellungswand, Sitzbank oder Wasserrinne)
- Markierung der Hinterlandmauer macht die Dimension des Grenzübergangs lesbar