Nach dem Städtebaulichen Wettbewerb von 1993 hatte das Bezirksamt Mitte das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Darin wurde rechtlich verbindlich festgelegt, was gebaut wird.
Seit Januar 1995 sind wir, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, für das Bebauungsplanverfahren zuständig. Der Grund dafür liegt in der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung des Bereichs um den Alexanderplatz.
Im Juni 1997 führten wir die erste so genannte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Sie finden den Plan unter dem Kürzel I-B4.
Die wichtigsten Inhalte des Plans waren: Öffentliche und private Flächen definieren. Planungsrechtliche Art des Gebiets als Kerngebiet verbindlich festgelegen, damit sind Büros, Läden, Restaurants und Hotels, aber auch Einrichtungen der Verwaltung und Kultur sowie Wohnungen zulässig.
Im Jahr 1998 teilten wir den Plan I-B4, da nicht alle Investoren die Baupläne umsetzen wollten. Der Bebauungsplan I-B4a, zu dem der eigentliche Platz und 7 Turmhochhäuser gehören, ist seit 2000 rechtskräftig. In den Jahren 2003 und 2005 folgten weitere Teilungen des ursprünglichen Bebauungsplans.
Der Koordinierungsbebauungsplan I-B4 nach der Teilung und weitere B-Pläne © SenStadtUm