Bürgerschaft Bürger*innen können eine Bürgerbeteiligung anzuregen:
- zu Vorhaben, die auf der Vorhabenliste stehen und zu denen bislang keine Beteiligung vorgesehen ist
- zu Themen/ Anliegen, die über die Vorhabenliste hinaus gehen und die in der Zuständigkeit des Bezirkes liegen.