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Bürgerschaft Bürger*innen können eine Bürgerbeteiligung anzuregen:

  • zu Vorhaben, die auf der Vorhabenliste stehen und zu denen bislang keine Beteiligung vorgesehen ist
  • zu Themen/ Anliegen, die über die Vorhabenliste hinaus gehen und die in der Zuständigkeit des Bezirkes liegen.