Ob eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, entscheidet jeweils das Bezirksamt anhand folgender Kriterien: [Kriterien zur Entscheidungsfindung müssen noch definiert werden, z.B. Bedeutung für den Bezirk Anzahl der Betroffenen Verfügbare Ressourcen (finanziell, personell, zeitlich) für die Durchführung des Prozesses …]