[Dieser Text ist als Arbeitsstand zu verstehen. Er ist von den Mitgliedern nur in Teilen diskutiert worden und wurde nicht von der AG beschlossen – aus diesem Grund finden sich im Text Leerstellen und offene Fragen. Der Text spiegelt also nicht zwangsläufig die Meinung der AG-Mitglieder wider. Dieser Arbeitsstand soll nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.]
Es gibt unterschiedliche Wege, Bürgerbeteiligung zu initiieren. Sowohl Politik, Verwaltung und Bürgerinnen als auch Gremien, wie Beiräte können Initiatorinnen von Beteiligung sein. Grundsätzlich gibt es verpflichtende formelle Beteiligungsverfahren, die per Gesetz vorgeschrieben sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten, Beteiligung zu initiieren, gehen über diese formellen Verfahren hinaus und betreffen insbesondere die Möglichkeiten der informellen, d.h. nicht vorgeschriebenen Beteiligung, wie auchder formelle Weg des Einwohnerantrags. Beteiligungen können sowohl zu Vorhaben, die auf der Vorhabenliste stehen, angeregt werden, als auch über andere Themen.