Bevorzugung des Fuß- und Radverkehrs III
Parkplätze für Anwohner*innen sind sichergestellt, z.B. in Form einer Quartiersgarage, nicht jedoch im Straßenraum.
Parkplätze für Anwohner*innen sind sichergestellt, z.B. in Form einer Quartiersgarage, nicht jedoch im Straßenraum.