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1.2 Zusammenfassung der Ergebnisse

Nachfolgend wird in Form von Thesen zur Gebietsentwicklung ein Überblick über die Ergebnisse der städtebaulichen Rahmenplanung gegeben.

Der auch künftig zu erwartende Anstieg der Einwohnerzahlen geht auf folgende Ursachen zurück:

  • Zunehmender Austausch der Bewohner, die älter als 65 Jahre sind, durch jüngere Bewohner (Familien mit Kindern),
  • Umsetzen von Wohnungsneubauvorhaben.

Denkbar ist, dass sich die Einwohnerzahl im Gebiet Fennpfuhl daher auf zwischen ca. 35.000 und 36.000 Einwohner entwickeln kann (Betrachtungszeitraum bis 2030).

Um künftig ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita- und Grundschulplätzen bereitstellen zu können, ist es erforderlich, Kita-Reserveflächen zu aktivieren, vorhandene Grundschulen mit Modularen Ergänzungsbauten auszustatten (Karl-Lade-Straße 25-47), Reservestandorte vorzuhalten (Bernhard-Bästlein-Straße 56) und einen neuen Grundschulstandort zu entwickeln (Hohenschönhauser Straße 75A). Hierfür müssen die Flächen in das Eigentum des Landes Berlin zurückgeholt werden.

Im Kontext der Einwohnerentwicklung und der Folgen für die soziale Infrastruktur zeigt sich, dass die Priorität künftiger Potenzialflächen für ergänzendes Bauen klar bei Vorhaben der sozialen Infrastruktur liegt.

Angeregt wird, bei der Weiterentwicklung von Gebäuden von Kitas und Schulen auf möglichst flexible Nutzungskonzepte zurückzugreifen, um künftige „Wellen“ der demo-grafischen Entwicklung auszugleichen und diese Gebäude als soziale Gebietszentren mit verschiedenen Betreuungsangeboten für verschiedene Zielgruppen gestalten zu können.

Mit dem Leitbild „Wohnen im Grünen - mitten in der Stadt“ wird deutlich, dass die künftige städtebauliche Qualität des Gebietes Fennpfuhl sich weiterhin stark über die vorhandene städtebauliche Struktur definiert: Demzufolge gilt es, mögliche Flächen für ergänzendes Bauen zum Wohnen dort zu verorten, wo versiegelte Flächen vorhanden sind, um öffentliches und privates Grün vor Überbauung zu schützen. Als Potenzialflächen für ergänzendes Bauen sind daher überwiegend großflächige Randparkplätze identifiziert worden. Im Einzelfall und bei sehr genauer Prüfung der Verträglichkeit mit dem städtebaulichen Umfeld sind auch Aufstockungen auf vorhandenen Gebäuden denkbar.

Mit dem Zuwachs an Einwohnern gewinnt der vorhandene öffentliche und private Freiraum erheblich an Bedeutung: Er wird intensiver genutzt. Umso wichtiger ist daher sein Schutz vor Veränderung, seine qualitative Aufwertung durch Pflege, die Vernetzung mit dem angrenzenden Volkspark Prenzlauer Berg sowie die Verbesserung der Querungsmöglich-keiten über die Hauptstraßen, um z. B. den Fennpfuhl-Park gut zu erreichen.

Im Flächennutzungsplan Berlin sollte daher der bisher nicht als öffentliche Grünfläche dargestellte Rudolf-Seiffert-Park als öffentliche Grünfläche dargestellt werden. Damit wäre der im Bestand räumlich zusammenhängende Freiraumbereich planerisch gesichert.

Als wichtige öffentliche Räume sollten der Roederplatz (2. Bauabschnitt) sowie der Bereich um das Castello-Center weiter umgestaltet werden.

Der Zuwachs an Einwohnern führt zu mehr Bewegungen auf den Verkehrsflächen. Wichtig ist eine für familien- und alle Altersgruppen umfassende barrierefreie Gestaltung auf den Straßen und Wegen im Gebiet.

Nachfolgend wird eine Übersicht über die einzelnen Ergebnisse der städtebaulichen Rahmenplanung gegeben.

Demografische Entwicklung

Innerhalb der vergangenen Jahre hat sich die Anzahl der Einwohner von 32.000 (2013) um 800 Einwohner erhöht (32.800 EW im Jahr 2017), was einem mittleren Einwohnerzuwachs von 200 Einwohnern im Jahr entspricht.

Es wird künftig von Zuwächsen der Einwohnerzahl ausgegangen; für den Betrachtungszeitraum 2030 werden im SIKo 35.800 Einwohner angenommen. In drei Szenarios ist geprüft worden, welche Einwohnerzahl möglich ist, wenn gebietsspezifische Trends beachtet werden. Altersstrukturell bedingte Austauschprozesse der Wohnbevölkerung („alt gegen jung“) werden sich fortsetzen (Einwohnerzuwächse um jährlich 200 EW (Szenario 1) sowie bei einem differenzierten Einwohnerzuwachs (Szenario 2: bis 2021 um 350 EW je Jahr, folgend bis 2023 um 300 EW jährlich, 2024 und 2025 200 EW/Jahr und bis zum Ende des Betrachtungszeitraums 2030 um 80 EW/Jahr). Die Einwohnerzahlen liegen im Szenario 1 bei 35.200 EW und im Szenario 2 bei rd. 35.600 EW.

Mit dem Zuwachs an Einwohnern und dem altersstrukturell bedingten Austausch der Bevölkerung wird sich die Anzahl der Personen je Haushalt in den Wohnungen des Gebietes erhöhen. Von gegenwärtig 1,78 EW/WE (bei 32.823 EW 2017 und 18.460 Wohnungen) steigt die Haushaltsgröße auf 1,87 EW/WE (bei 35.623 EW 2030 und dann 19.012 Wohnungen, Stand nach Fertigstellung der Bauvorhaben in 2019).

Insbesondere die wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen erfordert die Bereitstellung von ausreichend Plätzen im Bereich der sozialen Infrastruktur (Kita, Schulen). Es gilt, familiengerecht zu planen, die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen und im Bedarfsfall der sich verändernden Struktur anzupassende Gebäude zu berücksichtigen.

Wohnen

Die Großsiedlung Fennpfuhl ist als Wohngebiet konzipiert. Auch aufgrund ihrer städtebaulichen Struktur mit Anlagen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, ihrer Freiraumstruktur, ihrer verkehrlichen Infrastruktur sowie der Einzelhandelsstandorte ist sie ein nachgefragter Wohnstandort, was sich auch in der gegenwärtigen Vollvermietung der Wohnung zeigt.

Grundlage jeglicher weiterer Entwicklung der Wohnfunktion und damit auch des Wohnungsneubaus ist die Sicherung und Entwicklung des Leitbildes „Wohnen im Grünen- Mitten in der Stadt“. Mit den hierzu formulierten Grundsätzen der städtebaulichen Entwicklung liegen Prüfkriterien vor.

In diesem Kontext hat die Bebauung von Randparkplätzen zu Wohnnutzungen Priorität. Innenhöfe und nicht versiegelte Flächen bleiben vor ergänzender Bebauung geschützt.

Mit den ermittelten Potenzialflächen für ergänzendes Bauen sind insgesamt ca. 1.850 Wohnungen für etwa 3.000 Einwohner möglich. Damit würde sich die Zahl der Wohnungen innerhalb des Betrachtungsraums von gegenwärtig 18.460 WE bis 2030 auf insgesamt 20.862 WE erhöhen (Wohnungszuwachs von etwa 13 % bezogen auf die gegenwärtige Zahl der WE).

Soziale Infrastruktur

Die Entwicklung der sozialen Infrastruktur im Gebiet Fennpfuhl gewinnt angesichts bereits jetzt gestiegener Einwohnerzahlen und einer damit verbundenen stärkeren Nachfrage nach Kita- und Grundschulplätzen erheblich an Bedeutung.

 

 

Das Leitbild „Wohnen im Grünen-mitten in der Stadt“ als Grundlage der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes schließt insofern die bedarfsgerechte Entwicklung der sozialen Infrastruktur mit ein, denn Kita- und Schulplätze im Wohnumfeld sind Teil einer integrierten Stadtentwicklung.

Im Schulbereich und besonders in den Grundschulen ist es wichtig, möglichst schnell weitere Kapazitäten anzubieten. Flächenpotenziale für Modulare Ergänzungsbauten (Karl-Lade-Straße 25-47), Flächenreserven für Schulerweiterungen vorhalten (Bernhard-Bästlein-Straße 56) und einen neuen Grundschulstandort im Sozialraum 17 sind aufgezeigt (Hohenschönhauser Straße 75A).

Von großer Bedeutung in diesem Kontext ist es, dass vorhandene Grundstücke für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Eigentum des Bezirkes verbleiben, bzw. in das Eigentum des Bezirkes zurück gelangen.

Flächen für die soziale Infrastruktur haben Priorität vor Flächen für den Wohnungsneubau.

Freiraum

Der öffentliche Freiraum im Gebiet ist ein hohes Gut, welches erheblichem Nutzungsdruck ausgesetzt ist: Mit zunehmender Zahl an Einwohnern steigt auch die Nutzungsintensität der Freiflächen.

  • Der bisherige und künftige Anstieg der Einwohnerzahl wird dazu führen, dass mehr Einwohner die gleichen zur Verfügung stehenden Freiflächen nutzen (z.B. öffentliche Spielplätze).
  • Der Nutzungsdruck auf die vorhandenen Freiflächen wird sich erheblich erhöhen, auch durch zunehmende Mobilität (Suche nach Abstellmöglichkeiten für ruhenden Verkehr).

Vorhandene Freiflächen bedürfen daher eines Schutzes vor weiterer Versiegelung; sie müssen gut unterhalten und gepflegt, sowie qualitativ aufgewertet und nutzergerecht umgestaltet werden. Dies betrifft öffentliche Freiflächen und Spielflächen gleichermaßen. Bei künftiger ergänzender Bebauung im Plangebiet ist folgendes erforderlich:

  • Wohnungsnahe Freiflächen sollen nicht durch Ablöse auf den öffentlichen Raum übertragen werden.
  • Flächen für den ruhenden Verkehr sind auf den eigenen Grundstücken nachzuweisen.

Gemeinsam mit dem Bezirksamt Pankow sollte nach Wegen gesucht werden, den Volkspark Prenzlauer Berg aufzuwerten, um Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten auch für Anwohner des Fennpfuhl zu verbessern.

Öffentlicher Raum und Zentren

Die mit der ursprünglichen Innenorientierung gestalteten öffentlichen Räume bedürfen weiterhin großer Aufmerksamkeit in der Umgestaltung. Die gute Qualität der Gestaltung des öffentlichen Raums z. B. am Anton-Saefkow-Platz und am Storkower Bogen sollte mit der Fortsetzung der begonnenen Umgestaltung des Roederplatzes (2. Bauabschnitt) fortgeführt werden. Dies betrifft ebenso den öffentlichen Raum um das Castello-Center, in der die Integration einer Nahversorgungseinrichtung, ggf. im Kontext mit einem Abriss und einer Neugestaltung der Baracke mit der störenden Nutzung sinnvoll ist.

Unter Beachtung der aufgezeigten ansteigenden Entwicklung der Einwohnerzahl im Gebiet ist es denkbar, dass aufgrund damit verbundener steigender Nachfrage neue Angebote für Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen in das Gebiet kommen (auch im Kontext der Umsetzung des Bebauungsplans 11-38 Weißenseer Weg 76).

 

 

Verkehr

Eine barrierefreie Gestaltung des Gebietes Fennpfuhl und damit eine verbesserte Nutzung für Fußgänger und Radfahrer sollte das Ziel vertiefender Überlegungen zur Verbesserung der verkehrlichen Erschließung sein.

  • Der Erhalt des Fußwegenetzes, die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten zwischen den Wohnbereichen und dem zentralen Bereich um den Anton-Saefkow-Platz und dem Fennpfuhl-Park sind wichtige Ziele, die erreichbar sind.
  • Zuwachs an Bauflächen wird nur auf versiegelten Flächen verfügbar sein, das sind zumeist die noch bestehenden Randparkplätze. Der damit verbundene Zuwachs an Bedarfen für Flächen für den ruhenden Verkehr darf nicht in die vorhandenen Wohngebiete verlagert werden. Im Kontext von Vorhaben des ergänzenden Bauens sollten vorhabenbezogene Mobilitätskonzepte entwickelt werden, in denen Lösungen für die verschiedenen Mobilitätsbedürfnisse gefunden werden (ausreichend und gut zugängliche Fahrradabstellplätze [auch für E-Bikes einschließlich Ladestationen], Flächen für Car-Sharing, Flächen für Pkw).

Künftige Herausforderungen der städtebaulichen Entwicklung

Um eine städtebauliche Entwicklung des Gebietes am Leitbild „Wohnen im Grünen - Mitten in der Stadt“ zu sichern, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Erhalt der Qualitäten des öffentlichen Raums sollte weiterhin im Mittelpunkt der Bemühungen des Bezirkes Lichtenberg stehen (Fortführen der Umgestaltung des Roederplatzes, Pflege und Unterhalt im öffentlichen Raum fortsetzen).
  • Mit der anhaltenden Nachfrage nach Wohnraum in Berlin (und dem Auftrag kommunaler Wohnungsunternehmen Berlins, sozialverträglichen Wohnraum zu schaffen) stehen auch Flächen für ergänzendes Bauen im Fokus der Betrachtung. Das Einfügen ergänzender Wohnbauten sollte sehr sorgfältig und am Leitbild orientiert erfolgen (Priorität haben hier Erhalt der zusammenhängenden Freiräume und Sicherung von landeseigenen Flächen für die soziale Infrastruktur). Kleinteilige Vorhaben, wie Aufstockungen oder Einfügen von Eckbebauungen sind einzelfallbezogen und gemäß städtebaulicher Situation zu prüfen.
  • Zur künftigen Entwicklung des Gebietes gehören die Sicherung von im Gebiet gut verteilten Kita- und Grundschulplätzen, was besonders das Gebiet nördlich der Landsberger Allee betrifft, in dem eine Grundschule fehlt.
  • Das Gebiet Fennpfuhl ist in ein Umfeld eingebettet, auf das mit der weiteren Entwicklung des Gebietes Rücksicht genommen werden muss. Das Gebiet grenzt im Osten unmittelbar an das Gewerbegebiet Herzbergstraße an; ergänzendes Bauen im Zuge der Vulkanstraße würde gegenwärtig als „heranrückende Wohnbebauung“ bewertet werden und zu einer Gefährdung der gewerblichen Nutzung führen. Um ergänzendes Bauen zu ermöglichen, müssen demzufolge die Rahmenbedingungen geklärt sein, um eine Gefährdung des Gewerbegebietes zu vermeiden und um für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen. Das betrifft auch die mögliche Bebauung weiterer Randparkplätze an den Hauptverkehrsstraßen.

Es kommt daher weiter darauf an, einen integrierten Planungsansatz zu verfolgen. Das Leitbild „Wohnen im Grünen-mitten in der Stadt“ bildet dazu die Grundlage.