Bürgerschaftliches Engagement und Projekte, Service, Veranstaltungen und Gastronomie
Neben der vielfältigen Nutzung für Begegnung, Freizeit, Erholung und Sport ist das Tempelhofer Feld ein herausragender Ort für bürgerschaftliches Engagement. Die nach der Öffnung des Flugfeldes angesiedelten Pionierprojekte tragen zur besonderen Attraktivität des Feldes bei. Dazu zählen:
- die Gärten gemeinschaftlicher Nutzung mit dem Gemeinschaftsgarten Allmende-Kontor, dem Stadtteilgarten Schillerkiez und dem Rübezahl Gemeinschaftsgarten,
- die Mobilitätsangebote der Verleiher wie dem Mobilcenter für Fahrräder und Go-Karts, Streetstepper- und Segway-Verleih
- der interreligiöse Treffpunkt Religion und Gesellschaft,
- die sportlichen Aktivitäten der Jugger und die Granitskulptur Vogelfreiheit,
- Projekte gemeinsamen Lernens und der Wissensvermittlung wie Forscherzelt Freilandlabor Britz, Mobile Fahrradwerkstatt, Lernort Natur, M.I.N.T. grünes Klassenzimmer, Plattenvereinigung
- Projekte der Kunst und Kultur wie z.B. Dingadu-Talenteschule, nuture Mini ART Golf, Stadtacker / Stattacker, Theater der Welten – KULTURGate
Zahlreiche bürgerschaftliche Projekte, die keinen festen Standort benötigen oder nur von kurzer Dauer sind, wie z.B. Führungen, Willkommenspicknick für Flüchtlinge, Feldfinder, Fahrradkino, Straßentheater, Kunst- und Kulturprojekte, Sportangebote für Kinder und Jugendliche spiegeln die vielfältigen Möglichkeiten des Tempelhofer Feldes für eine engagierte Stadtgesellschaft und ein neues Miteinander wieder. Stationäre und mobile gastronomische Angebote sichern eine Grundversorgung für Besucherinnen und Besucher. Zudem hat sich das Tempelhofer Feld für kleinere und größere, öffentlich zugängliche Veranstaltungen etabliert.
Das vielfältige bürgerschaftliche Engagement auf dem Tempelhofer Feld soll gestärkt und gezielt unterstützt werden, insbesondere wenn es den Freizeit- und Erholungswert für Alle erhöht, dem Schutz und Erleben der Natur sowie dem Aufarbeiten und Vermitteln der Geschichte dient. Die Unterstützung der Selbstorganisation des bürgerschaftlichen Engagements und die Einbindung in die Pflege und Entwicklung des Feldes ist dauerhafte Aufgabe aller beteiligten Akteure. Die Definition und Umsetzung von Maßnahmen erfolgt im Rahmen des in Kapitel IX dargestellten Modells der Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung. Grundsätzlich ist bürgerschaftliches Engagement innerhalb der vom ThFG und der Benutzungsordnung gegebenen Rahmenbedingungen möglich und erwünscht. Mit einer regelmäßigen Engagementbörse sowie dem Einrichten eines Bürgertreffs in einem der vorhandenen Gebäude (gemeinschaftliche Nutzung von verschiedenen Gruppen und Projekten) soll es sowohl innerhalb, als auch außerhalb der bestehenden Projektstrukturen unterstützt und gefördert werden. Für Veranstaltungen, saisonale und längerfristige bürgerschaftliche Projekte gelten die im Folgenden dargestellten Rahmenbedingungen.
Für die Durchführung mittlerer und größerer Veranstaltungen sind im äußeren Wiesenring Standorte in den Bereichen am Tempelhofer Damm, Columbiadamm, Oderstraße und Südflanke im Kartenwerk ausgewiesen. Kleinere Veranstaltungen können flexibel unter Beachtung des ThFG verortet werden.
Die inhaltliche Ausrichtung von Veranstaltungen muss zum Charakter des Tempelhofer Feldes passen. Bei der Konzeption und Verortung von Veranstaltungen sind Lärmbelastungen und Einschränkungen für andere Nutzerinnen und Nutzer und Projekte zu beachten. Die an das ThFG angepassten Veranstaltungskriterien für die Genehmigung von Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld sind auf der Website der Grün Berlin GmbH einsehbar ( genehmigungsrechtliche Grundlagen). Eine Anpassung der Veranstaltungskriterien erfolgt bei Bedarf partizipativ auf Grundlage einer systematischen Auswertung der Veranstaltungspraxis.
Die Genehmigung von saisonalen Veranstaltungen (z.B. Freizeit- und Sportangebote für Kinder- und Jugendliche sowie weitere Zielgruppen, Kunst- und Kulturprojekte, Integrationsprojekte) erfolgt analog zur Genehmigung von Veranstaltungen, zusätzlich werden die in VII.3. dargestellten Regelungen für die Auswahl von bürgerschaftlichen Projekte und Serviceangeboten berücksichtigt.
Unter Beachtung der Schutzziele des Tempelhofer Feld-Gesetzes und der Leitlinien des Entwicklungs- und Pflegeplans sowie der Maßnahmenkonzepte zu den Teilbereichen sollen weitere längerfristig verortete bürgerschaftliche Projekte, nutzerorientierte Serviceangebote und Gastronomie im Äußeren Wiesenring angesiedelt werden. Bei der Umsetzung der Detailplanung der einzelnen Standorte ist zu berücksichtigen, dass die bürgerschaftlichen Projekte, Serviceangebote und Gastronomie für ihren Projekterfolg oftmals einen bestimmten Standort (Erreichbarkeit, Witterungsverhältnisse, bestehende Gebäude, etc.) bzw. eine Nachbarschaft mit sich inhaltlich und organisatorisch ergänzenden Angebote benötigen. Bei der Auswahl und Verortung von Projekten sowie Service- und Gastronomieangeboten sind mögliche Konkurrenzbeziehungen zu beachten, die ihre Überlebensfähigkeit gefährden könnten.
Leitlinien für Bürgerschaftliche Projekte, Serviceangebote und Gastronomie sind: - das Tempelhofer Feld ist ein öffentlicher, grundsätzlich nicht-kommerzieller Ort, - das Tempelhofer Feld ist ein Ort für alle, einer Parzellierung und einem exklusiven Nutzungsanspruch einzelner Gruppen wird entgegen gewirkt, Monopolstrukturen werden vermieden. - Projekte und Serviceangebote auf dem Tempelhofer Feld stehen im Zeichen der Beachtung sozialer und ökologischer Kriterien und der Gemeinwohlorientierung. - Die Auswahl von bürgerschaftlichen Projekten erfolgt transparent auf Basis eines partizipativen Prozesses. - Die Auswahl der Service- und Gastronomieangebote erfolgt entsprechend der festgelegten Kriterien transparent auf Grundlage von Ausschreibungsverfahren. - Um Planungssicherheit für notwendige Investitionen und die Entwicklung der Projekte und Angebote zu schaffen, sind Pacht- und Nutzungsverträge für drei bis fünf Jahre notwendig. Laufzeiten können verlängert werden. Jedoch ist auch Sorge dafür zu tragen, dass sich neue Projekte und Angebote auf dem Feld verorten können, um Experimente und Innovation zu ermöglichen. - Die Angebote müssen verlässlich entsprechend der jeweiligen Zielsetzungen durchgeführt werden, die jeweiligen Vorhaben und Nutzungen mit dem ThFG vereinbar sein. - Die möglichst gering zu haltende Inanspruchnahme von Wiesenflächen im äußeren Wiesenring ist im Wiesenkataster zu verzeichnen und zu bilanzieren. Mit Ausnahme der Anlage von Gärten gemeinschaftlicher Nutzung („Allmende-Gärten“) ist die Inanspruchnahme von Wiesen im Verhältnis von 1:1 auf dem Tempelhofer Feld durch die Entsiegelung von Konversionsflächen auszugleichen (vgl. Anlage 3, Nr. 3 und 4 ThFG). Um eine Vernetzung und gemeinsame Weiterentwicklung der bürgerschaftlichen Projekte und der Serviceangebote zu gewährleisten, bietet die Grün Berlin GmbH regelmäßige Projekt- und Standorttreffen an.
Für bürgerschaftliche Projekte, die mit der konkreten Nutzung von einzelnen Flächen und/oder Gebäuden sowie einer Laufzeit von länger als einem Jahr verbunden sind, gelten folgende Rahmenbedingungen: - Eine Nutzungsgebühr für Projekte des bürgerschaftliches Engagements mit nachweisbarem Mehrwert für das Tempelhofer Feld entfällt, nicht hingegen die Betriebskosten. - Ein Mustervertrag basierend auf dem bestehenden Vertragsmuster wird im Internet veröffentlicht. - Eine Verlängerung der Verträge nach Ende der Laufzeit ist möglich, erfordert jedoch eine Neubewerbung. Eine Vertragskündigung ist möglich, sofern vereinbarte Mindestziele nicht erreicht werden und eine Zielerreichung auch nicht absehbar ist. - Eine finanzielle Förderung aus den für Pflege, Entwicklung und Bewirtschaftung des Tempelhofer Feldes bereitgestellten Haushaltsmitteln des Landes Berlin erfolgt nicht. - Kurzfristig (2016): bestehende Verträge werden um 3 Jahre verlängert.
Projektauswahl:
Die bisherigen Kriterien für die Auswahl der Projekte sind entlang der Erfahrungswerte, der inhaltlichen Ausrichtung auf Kooperation und Gemeinwohlorientierung zu überprüfen und ggf. anzupassen. Auswahlkriterien sind insbesondere:
- Vereinbarkeit mit den Zielen des ThFG und den Leitlinien des Entwicklungs- und Pflegeplans
- Zielgruppe(n) und Zielgruppendiversität
- Vermeidung von Zielkonflikte mit anderen Nutzungen
- Potenziale für bürgerschaftliches Engagement
- Außenwirkung und Innenwirkung des Projektes
- Angebotspräsenz und Angebotssicherheit
- Bedeutung des Projekts für die Angebotsvielfalt auf dem Tempelhofer Feld
- Synergieeffekte des Angebots mit assoziierten/vorhandenen Projekten / Nutzungen
- Kompatibilität mit technischen und räumlichen Rahmenbedingungen am Standort
Projektaufrufe erfolgen nach Bedarf und unter Angabe der verfügbaren Projektflächen. Für eine transparente Projektauswahl sorgt das Modell der Zusammenarbeit von Bürgerschaft und Verwaltung. Es wird empfohlen die Umsetzung der Projektziele jährlich zu überprüfen und zu publizieren.
Unter Serviceangebote sind alle kostenpflichtigen Dienstleistungen auf dem Tempelhofer Feld zusammengefasst. Ziel ist es kurzfristig auf Basis der Wünsche der Nutzenden im Rahmen der weiteren Detailplanungen für die einzelnen Standorte ein Angebotskonzept zu entwickeln. Dazu zählen z.B. Ausleihe und Lagerung von Sport und Spielgeräten, Duschen, Schließfächer, Minigolf, Mobilitätsangebote, kostenpflichtige Sportangebote (z.B. Kiteschulungen) etc. Bei der Auswahl der Serviceanbieter gelten in Anlehnung an die bürgerschaftlichen Projekte auch die dort genannten Kriterien. Die Auswahl von Angeboten und Dienstleistungen erfolgen auf Basis eines transparent durchgeführten Interessensbekundungsverfahren entsprechend der EPP Grundlagen.
- Verlässlichkeit des Angebotes muss gesichert sein.
- Präferenz für gemeinnützige und sozialorientierte Anbieter, die zugleich Andockstellen für bürgerschaftliches Engagement bieten
Kurzfristig (2016): Verlängerung der Verträge bestehender Serviceangebote um drei Jahre, ggf. mögliche Standortverlagerung
Das gastronomische Angebot soll in seiner Vielfalt, Nachhaltigkeit und in der Zahl der Standorte weiter entwickelt werden. Ein verlässliches stationäres und mobiles Angebot auch an Tagen mit weniger Besucherinnen und Besuchern erfordert eine sorgfältige Auswahl der Gastronomieangebote. Bei der Weiterentwicklung des Gastronomiekonzeptes sollte die Möglichkeit der Verknüpfung mit bürgerschaftlichen Projekten und Serviceangeboten an den jeweiligen Standorten geprüft werden. Auf Basis des abgestimmten Gastronomiekonzeptes erfolgen transparent durchgeführte Ausschreibungen entsprechend der Landeshaushaltsordnung Berlins.
Auf dem Feld befindliche Gebäude aus der Zeit vor der Öffnung des Tempelhofer Feldes werden entsprechend § 7 Abs. 4 Nr. 1 ThFG erhalten. Der Sanierungsbedarf sollte zügig abgeschätzt werden. Soweit die Gebäude dafür baulich geeignet sind, sollen sie für die Nutzung durch Projekte bürgerschaftlichen Engagements, Serviceangebote, Gastronomie sowie Betriebszwecke der Grün Berlin GmbH zur Verfügung gestellt werden. Bestehende Mietverträge bleiben davon unberührt. Konkrete Nutzungsoptionen für die einzelnen Gebäude werden im Rahmen der Detailplanungen partizipativ erarbeitet. Bei der Entwicklung der Nutzungskonzepte sind die Bedürfnisse der Nutzergruppen und Projekte auf dem Feld zu berücksichtigen wie z.B. Treffpunkt, Büroraum, Lagerraum, Ausstellungsraum, Werkstatt. Bei der Nutzung durch Projekte bürgerschaftlichen Engagements werden Projektträger präferiert, die eine gemeinschaftliche Nutzung durch unterschiedliche Gruppen und Projekte sicherstellen. Die definierten Kriterien für die Auswahl bürgerschaftlicher Projekte werden entsprechend bei Interessensbekundungsverfahren angewandt.
Hinweis: Anlage 2: Zusammenstellung der Gebäude auf dem Tempelhofer Feld