Was denken Sie über den Entwurf der Ziele in diesem Raum?
Haben wir aus Ihrer Sicht die richtigen Ziele formuliert? Müssen wir Ziele ergänzen?
Ladeinfrastruktur im öffentlich-zugänglichen Raum - Gelegenheitsladen auf privatem Grund, der öffentlich zugänglich ist. Der Raum B umfasst den Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen-zugänglichen Raum auf privatem Grund (z.B. Kundenparkplätze) inkl. landeseigener Flächen (z.B. Behördenparkplätze).
Haben wir aus Ihrer Sicht die richtigen Ziele formuliert? Müssen wir Ziele ergänzen?
Rund 25% der landeseigenen Stellplätze werden für Elektromobilität aus- oder vorgerüstet.
Das Land Berlin erlegt sich selbst zur Elektrifizierung der eigenen Parkplätze eine Mindestquote für die Vor- und Ausrüstung von Ladeinfrastruktur auf. Dabei wird erachtet, dass die Elektrifizierung jedes vierten Stellplatzes als angemessen angesehen wird.
Hier wird beschrieben, was sich hinter den übergeordneten Zielen verbirgt. Sie haben die Möglichkeit, dazu Rückmeldung zu geben. Wenn Sie mehr über den Aufbau und das Verfahren zur Ladeinfrastruktur-Strategie erfahren möchten, lesen Sie bi…
9 Kommentare Beteiligung abgeschlossenDer Raum A umfasst die Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Damit wurde im Jahr 2015 begonnen. Hierzu gehören Ladeeinrichtungen am Straßenrand und auf Parkplätzen auf öffentlichem Grund. Das Land Berlin nimmt hierbei eine…
29 Kommentare Beteiligung abgeschlossenDer Raum C umfasst den Ausbau von Ladeinfrastruktur im nicht öffentlich-zugänglichen Raum. Das beinhaltet die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund, wie z.B. für eigene Stellplätze und Firmengelände oder auch …
8 Kommentare Beteiligung abgeschlossen