Was denken Sie über den Entwurf der Ziele in diesem Raum?
Haben wir aus Ihrer Sicht die richtigen Ziele formuliert? Müssen wir Ziele ergänzen?
Ladeinfrastruktur im öffentlich-zugänglichen Raum - Gelegenheitsladen auf privatem Grund, der öffentlich zugänglich ist. Der Raum B umfasst den Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen-zugänglichen Raum auf privatem Grund (z.B. Kundenparkplätze) inkl. landeseigener Flächen (z.B. Behördenparkplätze).
Haben wir aus Ihrer Sicht die richtigen Ziele formuliert? Müssen wir Ziele ergänzen?
Das Land Berlin öffnet vermehrt eigene Flächen für den Ausbau öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur und motiviert ebenso zum Öffnen privater Ladeinfrastruktur.
Das Land Berlin möchte mit gutem Beispiel vorangehen und prüft seine eigenen Flächen auf Potenziale im Hinblick auf Ausrüstung mit Ladepunkten für entweder spezielle Use-Cases und/oder Öffnung von Teilflächen für öffentlich-zugängliche Ladepunkte. Maßgebend dabei sind die Eigen- und Fremdbedarfe in Abhängigkeit der jeweiligen Flächengröße und Bestandsladeinfrastruktur im Einzugsgebiet.
Hier wird beschrieben, was sich hinter den übergeordneten Zielen verbirgt. Sie haben die Möglichkeit, dazu Rückmeldung zu geben. Wenn Sie mehr über den Aufbau und das Verfahren zur Ladeinfrastruktur-Strategie erfahren möchten, lesen Sie bi…
9 Kommentare Beteiligung abgeschlossenDer Raum A umfasst die Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Damit wurde im Jahr 2015 begonnen. Hierzu gehören Ladeeinrichtungen am Straßenrand und auf Parkplätzen auf öffentlichem Grund. Das Land Berlin nimmt hierbei eine…
29 Kommentare Beteiligung abgeschlossenDer Raum C umfasst den Ausbau von Ladeinfrastruktur im nicht öffentlich-zugänglichen Raum. Das beinhaltet die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund, wie z.B. für eigene Stellplätze und Firmengelände oder auch …
8 Kommentare Beteiligung abgeschlossen