Unterschutzstellungsverfahren Landschaftsschutzgebiet Marienfelder Feldmark
Für die gekennzeichnete Fläche wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, sie als Landschaftsschutzgebiet „Marienfelder Feldmark“ (L) auszuweisen.
Projektdetails
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Organisation
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -
Themen
Umwelt & Grünflächen
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Bezirk
Tempelhof-Schöneberg -
Status
beendet
Online-Beteiligung
Statistik & Ergebnisse
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