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Unterschutzstellungsverfahren Landschaftsschutzgebiet Marienfelder Feldmark

Für die gekennzeichnete Fläche wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, sie als Landschaftsschutzgebiet „Marienfelder Feldmark“ (L) auszuweisen.

Projektdetails

  • Organisation

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
  • Themen

    Umwelt & Grünflächen
  • Bezirk

    Tempelhof-Schöneberg
  • Status

    beendet

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