Ergebnisse
Zur Umgestaltung und Erneuerung des Boulevards Unter den Linden fand auf dieser Online-Plattform im Herbst 2021 eine digitale Bürger*innenbeteiligung statt. Das Berliner Mobilitätsgesetz im Blick soll die Umgestaltung der alten Prachtstraße vor allem den Umweltverbund sowie die Bepflanzungen berücksichtigen, um die Aufenthaltsqualität vor Ort zu verbessern. Dabei gilt es außerdem, dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen.
In vier Varianten haben wir Ihnen dafür verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vorgestellt, wie eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen zugunsten von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und dem ÖPNV aussehen kann. Zudem wurden die Themen Begrünung und Auswirkungen der Klimakrise in die Gestaltung des Boulevards aufgenommen.
Ziel der Beteiligung war es, Ihre Vorschläge, Ideen und Wünsche zu sammeln. Insgesamt haben wir knapp 500 Beiträge und Kommentare von Ihnen erhalten. An dieser Stelle möchten wir Ihnen noch einmal für Ihre rege Teilnahme und Ihr Interesse danken!
Nach Sichtung der Beiträge haben wir Ihre Hinweise und Anmerkungen gefiltert und daraus Fragen & Antworten (FAQ) entwickelt, die Sie im Anschluss hieran aufbereitet finden.
Frage 6:
Kann eine der Varianten Ihre Ansprüche an eine Neugestaltung der Straße Unter den Linden erfüllen? Sie können Ihre Wahl erläutern und Modifizierungen/ Wünsche zu den 3 Varianten in der Kommentarfunktion darlegen.
Antwort:
Keine der vier vorgeschlagenen Varianten erhielt eine eindeutige Mehrheit der Stimmen.
Frage 7:
Wie wichtig ist Ihnen eine zeitnahe Realisierung eines einheitlich gestalteten Hauptstadtboulevards mit Verbesserungen zu Gunsten des Umweltverbundes und der Ökologie?
Antwort:
80 Prozent der Befragten befürworten eine zeitnahe Umgestaltung des Boulevards Unter den Linden, die vor allem Umweltverbund und Ökologie zugutekommt.
Im Jahr 2022 werden voraussichtlich die konkreten Planungen für die Umgestaltung des Boulevards begonnen. Hinweise und Wünsche aus der digitalen Bürger*innen-beteiligung werden aufgegriffen und in den Abwägungsprozess einbezogen, wenn damit die rechtlichen, gestalterischen und technischen Aspekte erfüllbar sind. Die Planungs-teams der Freianlagenplanung und der Verkehrsanlagenplanung werden gemeinsam unter Beteiligung weiterer Behörden die Varianten weiterentwickeln, optimieren und Lagepläne erarbeiten. Damit rückt das Projekt auf eine begreifbare Ebene jenseits von abstrakten Regelquerschnitten. Die Vorplanungsvarianten werden anschließend der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Baubeginn ist neben dem planerischen Vorlauf an die finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Berlin geknüpft, die das Abgeordnetenhaus beschließt.
Vom 6. September bis zum 4. Oktober 2021 fand auf der Online-Plattform mein.Berlin eine digitale Beteiligung zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung des Boulevards Unter den Linden (vom Pariser Platz bis zur Schloßbrücke) statt. Als Diskussions-grundlage wurden vier Varianten vorgestellt, die hier - https://mein.berlin.de/projekte/unter-den-linden-von-pariser-platz-bis-schlossbruc/ unter „Über das Projekt“ abgebildet und beschrieben sind. Bei der Beteiligung wurden in den Kommentaren unterschiedliche Aspekte der Umgestaltung thematisiert und Fragen gestellt. Diese wurden im Nachgang inhaltlich gegliedert, zu Themenbereichen zusammengefasst und in Form von FAQ beantwortet. Die von den Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Überlegungen fließen in den Abwägungsprozess der weiteren Planung ein.
Ziel der grundlegenden Umgestaltung des Boulevards Unter den Linden ist es, den öffentlichen Raum neu aufzuteilen, um eine höhere Aufenthaltsqualität und optimale Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Das Selbstverständnis Berlins hat sich im Laufe der letzten Jahre gewandelt: Von einer autozentrierten Stadt zu einem Ort, an dem Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mehr Raum bekommen.
Mit der Verabschiedung des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) - Berliner Mobilitätsgesetz - Berlin.de - wurde festgeschrieben, dem Umweltverbund aus öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fuß- und Radverkehr Vorrang zu verschaffen und das Straßengrün zu stärken. Pläne, Unter den Linden für die Straßenbahn zu erschließen, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Der Gestaltungsrahmen, innerhalb dessen sich die Planungen bewegen, hat neben dem MobG auch den Denkmalschutz als Grundlage. Die Anforderungen des Gestaltungsrahmens werden hier - https://mein.berlin.de/projekte/unter-den-linden-von-pariser-platz-bis-schlossbruc/ - in der Kategorie „Über das Projekt“ aufgeführt.
Die Umgestaltung des Boulevards Unter den Linden entspricht den politischen Zielen, denen sich Berlin mit dem MobG verschrieben hat.
Querschnitt 1/Variante 1 ist eine Überbrückungslösung, die bis zur finalen Umgestaltung gilt. Als Dauerlösung ist sie nicht geeignet, da sie zwar erste Verbesserungen schafft, aber noch zu weit von den Zielen, die sich Berlin mit dem MobG gesetzt hat, entfernt liegt.
FAQ 1: Können zwei Fahrspuren je Richtung erhalten bleiben?
Im Gestaltungsrahmen, der auf den Grundsätzen des Berliner Mobilitätsgesetzes und des Denkmalschutzes beruht, wurde festgelegt, dass der bisherige motorisierte Durchgangsverkehr beendet wird und dem ÖPNV sowie dem Fuß- und Radverkehr mehr Raum zugutekommen soll. Diesen Vorgaben folgend wird der Straßenraum neu aufgeteilt. Die zwingend notwendige Durchfahrt für Polizei oder Rettungswesen wird in den Planungen berücksichtigt, ebenso die erlaubte Benutzung der Straße durch Busse, Anlieger- und Lieferverkehre sowie Taxis. Folglich wird es für den Kfz-Verkehr zukünftig nur noch eine Fahrspur je Richtung geben. Der Radverkehr wird auf gesonderten Radverkehrsanlagen geführt. Darüber hinaus gibt es bei allen Varianten einen multimodalen Streifen, der für erforderliche Liefervorgänge, Bushaltestellen, Behindertenstellplätze usw. genutzt werden kann.
Straßenverkehrszählungen der vergangenen Jahre zeigen eine rückläufige Entwicklung der Kfz-Belastungen zwischen Pariser Platz und Schloßbrücke sowie einen deutlichen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs. Bei der geplanten Unterbindung des Pkw-Durchgangsverkehrs ist die Abstufung der Bundesstraße in eine Stadtstraße vorgesehen.
FAQ 2: Kann die Straße Unter den Linden komplett autofrei werden?
Nein, komplett autofrei wird Unter den Linden mit der Umgestaltung nicht. Im Gestaltungsrahmen ist bereits festgelegt, dass es Ausnahmen gibt: Linien- und Touristenbusse, Taxis sowie Liefer- und Anliegerverkehr können die Strecke weiterhin befahren. Nach der Umgestaltung wird es eine gemeinsame Fahrbahn für alle erlaubten motorisierten Fahrzeuge wie Busse, Anlieger- und Lieferverkehr und Taxis geben. Für diesen Verkehr ist eine Reduzierung auf Tempo 30 geplant. Mit den Linienbussen und der U5 der Berliner Verkehrsbetriebe ist der Boulevard Unter den Linden ohne Auto gut zu erreichen.
Die Einfahrt nur E-Bussen zu erlauben, stellt keine Option dar. Mit der schrittweisen Umstellung der BVG-Busse, die bis 2030 anstelle von Diesel mit Strom aus Wind und Sonne fahren sollen, und den weiteren technologischen Entwicklungen der Busantriebe wird sich die Abgaslast jedoch reduzieren.
Eine Ein- oder Durchfahrtserlaubnis für den Individualverkehr mit ausschließlich emissionsfreien Antrieben stellt ebenfalls keine Option dar, da die Reduzierung des Autoverkehrs nicht nur die Abgaslast verringern, sondern auch dazu beitragen soll, gleichberechtigte Flächen für die Verkehrsteilnehmer*innen zu schaffen. Auch wenn der motorisierte Verkehr auf Ausnahmen reduziert wird, benötigen die zugelassenen Nutzer*innen weiteren Verkehrsraum wie Behindertenstellplätze und Halte- oder Lademöglichkeiten. Diese in Seitenstraßen zu verlagern, ist nicht überall im Planungsbereich möglich. Keine Möglichkeit dazu gibt es zum Beispiel in der Friedrichstraße, der Glinkastraße sowie in der südlichen Charlottenstraße oder Wilhelmstraße. Auch die Zufahrt zu den Hotels muss weiterhin gewährleistet sein.
Die Reduzierung des motorisierten Verkehrs ist ein Hauptanliegen der Umgestaltung Unter den Linden. Wenn nur noch in Ausnahmen berechtigte Fahrzeuge die Strecke befahren dürfen, stellt sich die Frage, ob es statt einer Reduzierung zu einer übermäßigen Verlagerung des anderen Verkehrs kommt. Straßenverkehrszählungen der vergangenen Jahre zeigen eine rückläufige Entwicklung der Kfz-Belastungen zwischen Pariser Platz und Schloßbrücke sowie einen deutlichen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs. Es ist davon auszugehen, dass sich das Verkehrsaufkommen insgesamt auch durch den Umstieg auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes reduziert hat und weiter reduzieren wird.
FAQ 3: Wird durch die Umgestaltung der Straße der Autoverkehr benachteiligt?
Im Mobilitätsgesetz ist verankert, dass die unterschiedlichen Gruppen der Verkehrsteilnehmenden weder bevorzugt noch benachteiligt werden sollen. Vielmehr ist das Ziel der Umgestaltung von Unter den Linden, dem veränderten Selbstverständnis einer Stadt und verschiedenen Umweltaspekten gerecht zu werden. Dazu gehört unter anderem die Abkehr von einer autozentrierten Stadt hin zu einem Ort, an dem Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ihren sicheren Platz bekommen und die Aufenthaltsqualität für alle Personen im öffentlichen Raum deutlich zunimmt. Weiterhin gehört dazu die Stärkung der öffentlichen Verkehrsmittel wie auch der Ausbau der Grünflächen an den Straßen.
Unter den Linden hat historisch seit seiner Entstehung im Jahr 1573 etliche grundlegende Wandlungen erfahren. Aus heutiger Sicht geht es vor allem darum, eine Balance zu finden und Flächengerechtigkeit für alle Akteur*innen zu schaffen. Autoverkehr wird dort weiterhin stattfinden und auch notwendig sein. Der Gestaltungsrahmen liefert die Grundlage, um für erlaubte Ausnahmen vertretbare Lösungen zu finden.
FAQ 4: Wird der Fahrradverkehr gegenüber dem Autoverkehr bevorzugt?
Der Fahrradverkehr wird im Rahmen der angestrebten neuen Balance zwischen allen Verkehrsteilnehmenden gestärkt. Mit dem Mobilitätsgesetz - Berliner Mobilitätsgesetz - Berlin.de - soll der Verkehr des Umweltverbunds (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) größere Bedeutung erlangen. Das heißt auch, sicheren und ausreichenden Platz für den Radverkehr auf dem Boulevard Unter den Linden zu schaffen. Dafür werden zugunsten des Rad- und Fußverkehrs Flächen umverteilt, die im Rahmen einer neuen Flächen-gerechtigkeit mit der Reduzierung des Kfz-Verkehrs frei werden. Bus-, Taxi-, Anlieger- und Lieferverkehr wird dennoch weiterhin stattfinden.
Der Boulevard Unter den Linden hat eine große Bedeutung für den überregionalen Radverkehr und ist schon heute eine der von Radfahrer*innen am häufigsten genutzten Straßen in Berlin. Aufgrund dieser Tatsache braucht es verbesserte Bedingungen für Radfahrer*innen. Mit den Planungen für die Gestaltung der Radwege wird auch der im Radverkehrsplan des Landes Berlin beschlossene Ausbau des Wegenetzes umgesetzt.
FAQ 5: Ist es möglich, die Radspur anders als in den vorgestellten Varianten anzulegen?
Die Varianten der Radspuren für Unter den Linden zeigen Möglichkeiten auf, wie die verschiedenen Formen der Fortbewegung im Sinne der Sicherheit klar voneinander getrennt werden können. Um eine optimale Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erreichen, ist die räumliche Trennung von Fuß-, Rad- und motorisiertem Verkehr notwendig. Mit gemeinsamen Fahrspuren, wie zum Beispiel einer Spur, die sich Busse und Fahrräder teilen, kann die Sicherheit der Radfahrer*innen nicht in dem Maße gewährleistet werden. Die für den motorisierten Verkehr vorgesehene Fahrbahn zu streichen und ganz dem Fahrradverkehr zuzuweisen, widerspricht dem Gestaltungs-rahmen. Hierin ist festgelegt, dass es eine Gewährleistung des Linienbus-, Touristenbus- und Taxenverkehrs sowie des Liefer- und Anliegerverkehrs gibt und dementsprechend eine Spur dafür benötigt wird.
FAQ 6: Wie wird die Sicherheit aller Radfahrer*innen gewährleistet?
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ist wichtiger Bestandteil der Planungen für Unter den Linden. Für die Radverkehrsführung bedeutet dies einerseits eine klare Trennung zum Fußweg und andererseits zum motorisierten Verkehr.
Die größte Sicherheit für den Radverkehr wird von vielen Radfahrer*innen in einer baulichen Trennung zum motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn gesehen. Auch um die Nutzung der Radspur als Ausweich-, Halte- oder Parkstreifen zu verhindern, ist es notwendig, hier eine klare Trennung zu vollziehen. Ob eine bauliche, eine optische oder eine Kombination beider zur Trennung eingesetzt wird, lässt sich erst im weiteren Planungsprozess für die endgültige Variante festlegen.
Das gleiche gilt für die Trennung von Fuß- und Radwegen. Welche Lösung eingesetzt wird, um sowohl das „Gehwegradeln“, also das Radfahren auf den für Fußgänger*innen vorgesehenen Gehwegen, als auch den Fußverkehr auf der Radspur zu verhindern, ist im Moment noch nicht festgelegt.
Eine bauliche Trennung in der senkrechten Dimension wie Baken oder Poller wird es nicht geben, da diese den Anforderungen einer denkmalgerechten Aufwertung des Boulevards Unter den Linden widersprechen.
Unabhängig von der physischen Anlage werden Instandhaltung und Winterdienst sichergestellt. Inwieweit mit Bäumen für Schatten auf den Radwegen gesorgt werden kann, hängt von der Variantenwahl ab.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Planung ist die Sicherheit der Radfahrer*innen in der Verkehrsführung, wie Abbiegevorgänge, Kreuzungen, Wartesituationen an Ampeln etc. Auch hierzu werden Anregungen in die endgültige Variantenplanung einbezogen.
Für die Breiten der Radwege geben die neue Ausführungsvorschriften für Geh- und Radwege eine Regelbreite Radweg von 2,3 Meter vor. Die Mindestbreite für Radschnellverbindungen liegt bei 3 Metern.
FAQ 7: Wo wird es Radstellplätze geben?
Zur Stärkung des Radverkehrs gehören auch Fahrradstellplätze in ausreichender Anzahl. Mit der Reduzierung des Kfz-Verkehrs wird Unter den Linden Parkfläche frei werden. Grob gerechnet können pro freiwerdendem Pkw-Parkplatz ca. zehn Fahrradstellplätze entstehen. Wo die Fahrradständer installiert werden, findet in den verschiedenen Varianten unterschiedliche Berücksichtigung. Eine konkrete Anordnung wird erst in der weiteren Planung abgestimmt. Grundlage für die Ausführung ist, dass weder Fußgänger*innen noch Radfahrer*innen durch abgestellte Fahrräder oder e-Scooter behindert werden dürfen. Bei der Anordnung neben der vom zugelassenen motorisierten Verkehr benutzten Fahrbahn, wie in Variante 4 vorgeschlagen, wird das Lichtraumprofil, d.h. der lichte Abstand von der durchgehenden Fahrbahnmarkierung zum Reifen des angeschlossenen Fahrrades, von 0,5 Metern eingehalten.
Das Kriterium einer guten, sicheren und barrierefreien Erreichbarkeit der Stellplätze vom Radweg aus wird in die weitere Planung einbezogen.
FAQ 8: Widersprechen sich Radschnellweg und Flaniermeile?
Der Radschnellweg Unter den Linden ist als Teil der Ost-Route fester Bestandteil der Planungen zu priorisierten Radschnellverbindungen im Berliner Stadtgebiet. Auf diesen Verbindungen sollen Radfahrer*innen künftig zügig und umweltfreundlich große Strecken zurücklegen können. Dabei soll dem Radverkehr an Kreuzungen möglichst der Vorrang vor anderen Verkehrsmitteln eingeräumt werden.
Die Bedürfnisse Flanieren und Fahrradfahren können durch eine gute baulich/räumliche Trennung von Rad- und Gehwegen konfliktfrei erfüllt werden. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, werden in der endgültigen Variantenplanung verschiedene Lösungen zur Entschärfung möglicher Gefahrenstellen in der Verkehrsführung – wie zum Beispiel Querungen oder Seitenstraßen – entwickelt und umgesetzt. Die Aufenthaltsqualität einer Flaniermeile bekommt Unter den Linden aber nicht nur durch die räumliche Sicherheit des Gehweges, sondern auch durch Straßen-grün wie Neu- und Nachpflanzungen. Beispielhaft wurde bereits Anfang Juni 2021 vor dem Hotel Adlon (Höhe Brandenburger Tor) die Umgestaltung der Mittelpromenade umgesetzt. In den eingefassten Baumbeeten wurden Staudenpflanzen und ein Bewässerungssystem ergänzt.
FAQ 9: Gibt es einen Austausch der Planungsbüros/-ämter von Unter den Linden und Radschnellweg?
Für die gesamte Radschnellverbindung Ost-Route ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, an dessen Ende die finale Route feststeht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier - https://www.infravelo.de/projekt/ost-route
Im Abschnitt Unter den Linden betrifft diese Planung auch die Umgestaltung des Boulevards. Deshalb werden die Planungen zu den Radschnellverbindungen und zur Umgestaltung Unter den Linden von den beteiligten Planungsbüros/-ämtern miteinander abgestimmt.
Die Modernisierung des Boulevards beinhaltet aber nicht nur die Verbesserung der Radinfrastruktur. Eine gerechtere Neuaufteilung des Raums für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden erfordert viele bauliche Maßnahmen. Dazu kommen weitergehend die langfristig geplanten ökologischen Schritte im Straßengrün. So soll unter anderem die Mittelpromenade mit weiteren Bäumen, Beeten und Staudenpflanzen begrünt werden.
Manche dieser Bau- und Grünmaßnahmen sind schneller fertig als andere. So kommt es zu unterschiedlichen Daten der Fertigstellung der Radweginfrastruktur und des Boulevards Unter den Linden.
FAQ 10: Werden die Fußgänger*innen gegenüber dem Radverkehr benachteiligt?
Fuß- und Radverkehr zählen zu den Verkehrsträgern des Umweltverbunds, dem mit dem Berliner Mobilitätsgesetz mehr Bedeutung verschafft werden soll. Für die Stärkung der umweltfreundlichen Fortbewegung – neben Rad und Fuß auch ÖPNV – muss eine neue Balance geschaffen werden zwischen allen am Verkehr Beteiligten – weg von einer autozentrierten Stadt und hin zu einem Ort, an dem alle Verkehrsteilnehmenden Platz und eine hohe Sicherheit finden.
Für das Verhältnis zwischen Fuß- und Radverkehr heißt das, konfliktfreie Räume für beide zu schaffen. Die baulich-räumliche Trennung, wie sie in den verschiedenen Varianten bereits aufgegriffen wurde, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Auch die weitere Ausgestaltung des Boulevards Unter den Linden mit Bäumen und einer ansprechenden Unterpflanzung erhöht die Attraktivität, sich dort zielgerichtet oder flanierend zu Fuß zu bewegen.
FAQ 11: Wie wird die Sicherheit der Fußgänger*innen gewährleistet?
Allen Verkehrsteilnehmenden eine optimale Sicherheit zu bieten, ist zentraler Bestandteil der Planungen Unter den Linden. Dazu gehört die klare räumliche Trennung von Fuß-, Rad- und motorisiertem Verkehr, wie sie in den Varianten bereits beispielhaft abgebildet wird. Auch Aspekte der Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger*innen, wie mögliche Gefahrenstellen an Querungen oder Seitenstraßen, werden im weiteren Planungsverlauf konkret aufgegriffen und Lösungen dafür entwickelt.
Zur Attraktivität des Boulevards trägt auch ein reges Gastronomieleben bei. Dieses ist räumlich zu berücksichtigen. Der für gastronomische Einrichtungen vorgesehene Raum darf aber nicht auf Kosten der Sicherheit der Fußgänger*innen gehen. Mit der generellen Genehmigungspflicht für Außengastronomie, die eine Sondernutzung im öffentlichen Raum darstellt, kann die Behinderung des Fußverkehrs durch gastronomisches Mobiliar vermieden werden. Genehmigt wird die Sondernutzung nur insoweit, wie es der erforderliche Bedarf für den Fußverkehr zulässt.
FAQ 12: Wird die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt?
Die Grüngestaltung des Boulevards Unter den Linden ist eine Planungsaufgabe, die verschiedene zu berücksichtigende Aspekte beinhaltet. Um trotz der aufgrund des Klimawandels prognostizierten heißer werdenden Sommermonate die Aufenthalts-qualität zu gewährleisten, ist die Beschattung durch Straßen- und Alleebäume ein wichtiger Handlungsschritt. Bei der Auswahl der Bäume wird darauf geachtet, dass es Arten sind, die gut mit dem Klimawandel zurechtkommen. Zur geplanten gesunden und nachhaltigen Alleepflanzung kommt die Stauden-Unterpflanzung der Baumreihen in der Mittelpromenade. Auch hier spielen ökologische Überlegungen eine Rolle, da dem Stadtgrün insgesamt eine wichtige Rolle für das Stadtklima zukommt. Es soll ein „lebendiges Grün“ sein, daher werden die Stauden auch unter dem Aspekt der Insektenfreundlichkeit ausgewählt.
Die grüne Beispielfläche zwischen Pariser Platz und Wilhelmstraße auf Höhe des Hotels Adlon zeigt bereits beispielhaft, wie eine ökologische und gestalterische Umsetzung aussehen könnte - https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/stadtgruen-projekte/unter-den-linden/
Wo es möglich ist, werden unversiegelte Flächen für den ökologischen Ausgleich und die Aufnahme des Regenwassers geschaffen. Bei den Überlegungen, ob Unter den Linden teilweise gepflastert wird, spielt dieser Aspekt keine zentrale Rolle. Eine Pflasterbefestigung lässt nach den gegenwärtigen Vorschriften im Fahrbahnbereich nur eine moderate Ableitung des Regenwassers zu. Deshalb sollen die im Mittelstreifen anfallenden Niederschläge gänzlich den Baumbeeten zugeleitet werden. Auch die Niederschläge der Gehwege sollen mit geeigneten baulichen Maßnahmen den Bäumen zufließen.
FAQ 13: Welche Überlegungen gibt es zu den Bäumen?
Ein Ziel der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung Unter den Linden ist es, eine gesunde Baumbepflanzung mit klimaresilienten Arten zu etablieren. Dazu, und auch im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit, werden Baumfällungen notwendig sein. Eine Bestandsaufnahme von 2018 zeigt, dass sich ein großer Teil der Linden auf dem Boulevard in einem schlechten Zustand befindet. Für eine nachhaltige Neupflanzung muss der Untergrund gut vorbereitet werden, um optimale Wuchsbedingungen zu schaffen. Deshalb werden Linden mit einer geringen weiteren Lebenserwartung bezüglich ihrer Schäden, Defekte und Vitalität gefällt. Der speziell für diesen Innen-stadtstandort gewählte Boden sorgt für eine nachhaltige Allee, in der gute Wuchs-bedingungen bestehen und für die angepassten Arten eine lange Lebenszeit der Bäume versprechen. Einige alte Linden können aufgrund ihrer Vitalität als Zeitzeugen der Geschichte dieser Straße erhalten bleiben.
Mit der Verbesserung der Wuchsbedingungen, wie der Aufbereitung des durchwurzel-baren Bodens, können die Wurzeln besser in den Untergrund geleitet und das Problem hochdrückender Wurzeln so vermieden werden.
Für die gestalterische Aufwertung der Promenade wird ein einheitliches Bild der Mittelachse angestrebt, bei dem im Sinne des Denkmalschutzes die Blickbeziehung zum Brandenburger Tor freigehalten werden muss. Die Planung sieht eine Linden-Allee-bepflanzung mit klimaresilienten Arten vor. In der Diskussion steht auch eine fünfte und sechste Baumreihe mit Nussbäumen, wie sie historisch entlang des Reitweges verlief.
Weitere Möglichkeiten der Grüngestaltung können in die Planungen einfließen, insofern sie sich mit der Querschnittsgestaltung sowie dem Denkmalschutz des Landes Berlin vereinbaren lassen.
FAQ 14: Welche Maßnahmen zur Verkehrsführung begleiten die Baumaßnahmen?
Sobald die konkrete Planung der Verkehrsführung für Unter den Linden beginnt, wird auch die bauzeitliche Verkehrsführung entworfen und im Rahmen von Informations-veranstaltungen sowie auf der Webseite öffentlich gemacht.
Eine baldige Umsetzung des Vorhabens ist im Sinne aller Beteiligten von hoher Relevanz. Groß angelegte Projekte, wie die grundhafte Erneuerung und Neugestaltung des Boulevards Unter den Linden, haben in Bezug auf Planung und Ausführung eine lange Vorlaufzeit. Da die Planung in sehr viele Fachbereiche hineinspielt, müssen von verschiedenen Seiten fachliche Stellungnahmen eingeholt werden. Bereiche, die hier berücksichtigt werden müssen, sind u.a. Verkehr, Begrünung, Stadtgestaltung, Denkmalschutz, unterirdischer Raum (Leitungen für die Ver- und Entsorgung, U- und S-Bahn), Beleuchtung und Sicherheit sensibler Anlieger wie Botschaften oder Bundes-gebäude. Neben der Einbindung verschiedener Fachstellen wird auch großer Wert auf Beteiligungsverfahren zur Einbindung der Stadtgesellschaft gelegt. Beides im gebotenen Umfang durchzuführen, kostet Zeit.
FAQ 15: Wie wird Unter der Linden zum „Wohnzimmer“?
Lebendiges Leben und Wohlfühlqualität zu erreichen, sind ebenso Ziele der Umgestaltung Unter den Linden wie eine neue, gerechtere Aufteilung der Verkehrs-flächen. Zu den Faktoren, die die Aufenthaltsqualität steigern, gehören Möglichkeiten zum Flanieren und Verweilen. Neben Restaurants oder Kaffeegärten können konsumfreie Angebote wie grüne Verweilinseln zum Aufenthalt auf dem Boulevard einladen. Grundsätzlich wird bei der Anlage von Gastronomieflächen im Außenbereich im Rahmen der nötigen Sondernutzungsgenehmigung darauf geachtet, dass Fußgänger*innen nicht durch andere Verkehrsteilnehmende behindert werden.
Auch Handel und Kultur beleben den Raum. Welche Möglichkeiten es hier konkret gibt, beispielsweise Handel und Gastronomie mit Kiosken auf den Mittelstreifen zu platzieren oder Präsentationsmöglichkeiten für Kunst und Kultur zu schaffen, wird sich erst im weiteren Planungsprozess zeigen.
Unter den Linden ist eine historisch gewachsene und zentrale Straße der Stadt-geschichte Berlins. Als Teil der Stadtkultur, die bei der Umgestaltung ihren Platz erhalten soll, ist die Vermittlung dieser Geschichte mit „Geschichtsinseln“ vorstellbar und im weiteren Verfahren zu diskutieren. Auch der geplante Erhalt historischer Sichtachsen soll die Bedeutsamkeit des Boulevards als historischen Ort herausheben.
FAQ 16: Pflaster oder Asphalt?
Neben der Tatsache, dass diese Frage das ästhetisch-optische Empfinden anspricht, spielen weitere Faktoren wie Lärmentwicklung, Sicherheit und die Ausführungs-vorschriften für Geh- und Radwege bei ihrer Beantwortung eine Rolle.
Eine Pflasterung der Fahrbahn mit einer geschnittenen Oberfläche wie am Pariser Platz ist gemäß dem Vorschriftenwerk bei einer Fahrgeschwindigkeit bis 60 km/h geringfügig lauter als Asphalt (+1,0 Dezibel). Bei Tempo 30 ist diese Differenz vernachlässigbar, hier ist die Anzahl an Kreuzungen entscheidend für Schallemissionen. Eine Reduzierung auf Tempo 30 ist für den nach der Umgestaltung zugelassenen motorisierten Verkehr vorgesehen.
Bei den aufgrund des Klimawandels prognostizierten häufigeren Starkregenereignissen stellt sich die Frage, ob bei einer Pflasterung das Wasser besser in den Boden aufgenommen werden kann. Eine hohe Versickerungskapazität des Pflasters kann nach den gegenwärtigen Vorschriften nicht angenommen werden. Deshalb sollen die Niederschläge der Gehwege mit geeigneten baulichen Maßnahmen den Bäumen zufließen.
Die Ausführungsvorschriften für Geh- und Radwege lassen je nach Anordnung des Radwegs unterschiedliche Gestaltungen zu. Befindet sich der Radweg auf Gehwegniveau, ist als Regelbauweise Asphalt vorgesehen. Wird ein Radfahrstreifen auf Fahrbahnhöhe angeordnet, ist sowohl eine Asphaltoberfläche als auch eine geschnittene Pflasteroberfläche, die unter Sicherheitsaspekten komfortabel befahrbar ist, umsetzbar. Um die Hitzeabstrahlung für Radfahrer*innen zu verringern, ist bei einer Asphaltbauweise eine helle Abstreuung, d.h. das oberflächengleiche Einwalzen von hellen Splitt-Körnungen als eine Art der farblichen Gestaltung, möglich.
Bei der Ausführung der Gehwege wird auf die gestalterische Einheit des gesamten Boulevards Wert gelegt. Der Mittelstreifen behält die mittige Promenadenbefestigung und die beidseitigen Laufflächen aus Mosaikpflaster. Die Gehwege sollen hochwertig mit großformatigen Granitplatten (mind. 4,5 m breit – wie auf dem Abschnitt von Pariser Platz bis Wilhelmstraße und im Forum Fridericianum) mit beidseitigem Mosaikpflaster als sogenannte Ober- und Unterstreifen befestigt werden.
FAQ 17: Gibt es die Möglichkeit einer unterschiedlichen Aufteilung der Fläche nördlich und südlich der Mittelpromenade?
Eine Aufteilung, die asymmetrisch zur Mittelachse angeordnet ist, beispielsweise mit motorisiertem Verkehr auf einer Seite des Mittelstreifens und Rädern auf der anderen, widerspricht nicht grundsätzlich dem Gestaltungsrahmen zur grundhaften Erneuerung und Umgestaltung des Boulevards Unter den Linden. Die Erwartung, dass damit eine Seite ganz autofrei werden könnte, kann nicht erfüllt werden, da auch bei einer asymmetrischen Aufteilung dennoch die Erschließung aller anliegenden Grundstücke zu berücksichtigen ist, was keine generelle Verbannung des Kfz-Verkehrs ermöglicht.