Ergebnisse
Hier finden Sie die im Nachgang an die digitale Informationsveranstaltung am 04.11.2020 eingegangenen Fragen und die entsprechenden Antworten des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.
Antwort:
Die Detailplanung erfolgt erst in der Ausführungsplanung der Lichtsignalanlagen durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung VI B bzw. den durch diese beauftragten Generalübernehmer.
Antwort:
Ein Verschwenk der Radspur auf den Gehweg wäre aus Gründen der Barrierefreiheit und der Anliegen der Fußgänger_innen nicht vertretbar. Hinzu kommt, dass sich unter dem Gehweg unterirdische Bauwerke und Leitungen befinden, deren Umverlegung die Planung und Umsetzung erheblich verzögern würden.
Antwort:
Die Umgestaltung des Tempelhofer Damms soll in mehreren Stufen erfolgen. In der ersten Stufe, soll als vorgezogene Maßnahmen für den Verkehrsversuch zunächst die geschützte Radverkehrsanlage errichtet werden. Weitere Umgestaltungen sollen ggf. in späteren Ausbaustufen erfolgen.
Antwort:
Vom Radverkehr überfahrbare Haltestellenkaps werden im Bezirksamt und von den Interessenverbänden der Blinden, Sehbehinderten und des Fußverkehrs, insbesondere unter dem Aspekt der Barrierefreiheit, kritisch gesehen, und stellen deshalb keine Vorzugslösung dar. Weiterhin, sind in der ersten Ausbaustufe Maßnahmen zur Umgestaltung von Haltestellen noch nicht vorgesehen. Deren Planung soll späteren Ausbaustufen vorbehalten bleiben. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 3.
Antwort:
Beim Verkehrsversuch handelt es sich in der ersten Ausbaustufe nicht um einen „Neubau“ des öffentlichen Straßenlandes, sondern um die Errichtung einer geschützten Radverkehrsanlage im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten innerhalb der Bordsteinkanten. Größere Umbauten bzw. Umgestaltungen sollen späteren Ausbaustufen vorbehalten bleiben.
Antwort:
Eine geschützte Radverkehrsanlage ist für Radfahrende ein deutlich attraktiveres Angebot, als die Fahrbahnen für den MIV. Insofern wird eine Nutzung der KfZ-Spuren durch Radfahrende kaum zu Problemen führen. Ob eine Benutzungspflicht für den Radverkehr angeordnet wird, ist noch mit der Oberen Straßenverkehrsbehörde, angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu klären.
Antwort:
Die Anregung wird in der Ausführungsplanung der Lichtsignalanlage geprüft und ggf. berücksichtigt.
Antwort:
Die Parkraumbewirtschaftung wird rechtzeitig vor Inkrafttreten angekündigt und eine Möglichkeit zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung für Anwohnerparken eröffnet. Dies ist in der Regel ca. 3 Monate vor Einführung der Fall.