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Ergebnisse

Das Bezirksamt plant derzeit, den Grünen Ring im Süden zu schließen. Im Zeitraum von Juli bis November 2024 fand dazu ein Beteiligungsverfahren statt, das aus verschiedenen Informations- und Beteiligungsveranstaltungen bestand. 

Das Vorhaben umfasst drei Teilprojekte:

  1. Für den Grünzug Langes Becken wird derzeit ein Anbindungskonzept (AnKo) erstellt, mit dem Ziel, eine öffentliche Grünanlage mit hoher Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion zu entwickeln. Für die Erarbeitung des Anbindungskonzepts wurden die Planungsbüros Jahn, Mack & Partner und hjbj landschafsarchitektur beauftragt. 
  2. Auf den südlichen Wiesen des Langen Beckens ist der Neubau eines Kinderspielplatzes geplant, um dem deutlichen Mangel an Spielplatzflächen im Fördergebiet Brunsbütteler Damm/Heerstraße entgegenzuwirken. Die Planung erfolgt durch das Straßen- und Grünflächenamt Spandau, Fachbereich Grün. 
  3. Weiter wird der Nördliche Rieselfeldabfanggraben (NRA) erschlossen und als Grünzug zugänglich gemacht. Aktuell ist er für die Öffentlichkeit größtenteils nicht begehbar. Für die Gestaltung des NRAs wurde das Planungsbüro gruppe F beauftragt.

Die Ergebnisse aus den Veranstaltungen und die aktuellen Planungsstände können Sie im Folgenden einsehen. Näheres zu den Veranstaltungen können Sie zudem im Reiter "Beteiligung" nachlesen.

 

Abschlussveranstaltung zum südlichen Grünen Ring am 19. November 2024

Bei der Veranstaltung wurde den Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Planungsstände zum südlichen Grünen Ring präsentiert und letztes Feedback eingeholt. 

Eine Übersicht zu den drei Teilprojekten und ihren Umsetzungszeiträumen finden Sie hier: 

Die vorgestellten Planungsstände zu den Teilprojekten können im Folgenden eingesehen werden. Darüber hinaus ist im vierten Dokument nachzulesen, wie beim NRA mit den Ergebnissen aus der Beteiligung umgegangen wird. 

 

Beteiligungsveranstaltung zum NRA am 25. September 2024

Alle Ergebnisse der Beteiligung zum NRA sind im folgenden Dokument festgehalten. Die Anmerkungen und Wünsche der Teilnehmenden wurden an die Projektverantwortlichen weitergeleitet. Ihre Berücksichtigung im Planungsprozess wurde im Rahmen der Abschlussveranstaltung thematisiert.

 

Informationsveranstaltung zum südlichen Grünen Ring am 11. Juli 2024

Informationen zum Gesamtvorhaben Grüner Ring Spandau und zur Genese der drei Teilprojekte können hier nachgelesen werden.

 

Kinderbeteiligung zum Neubau des Spielplatzes am Langen Becken am 02. Juli 2024

Im Juli 2024 führte das Planungsbüro AG.URBAN im Auftrag des Bezirksamts Spandau eine spielerische Beteiligungsaktion mit drei Schulklassen der Grundschule am Amalienhof durch. Ziel war es, die Spielbedarfe an den zukünftigen Spielplatz repräsentativ zu erheben. Zudem wurden die Eltern der beteiligten Kinder zu ihren Wünschen an den Spielplatz befragt. Die Ergebnisse wurden vom Straßen- und Grünflächenamt in der Planung aufgegriffen, um den Spielplatz bedarfsgerecht zu gestalten.

 

Frage & Antwort: 

Im nachstehenden FAQ sind häufig gestellte Fragen zum südlichen Grünen Ring beantwortet.

Übergeordnete Themen und Fragen

  • Wie werden Ideen und Einwände der bisherigen Beteiligung(en) berücksichtigt? Die Informationsveranstaltung am 11.07.24 diente dazu, die Beteiligung neu aufzugreifen und die Planung transparent zu erklären. Die Planungen zum Langen Becken und NRA befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch am Anfang. In der Zwischenzeit gab es zu den Teilprojekten unterschiedliche Beteiligungsveranstaltungen. Bei der Abschlussveranstaltung am 19.11.24 wurde dann berichtet, wie die von den Teilnehmenden genannten Wünsche und Sorgen im Planungsprozess berücksichtigt werden. Es wurde und wird stets versucht, einen Lösungsweg zu finden, der unterschiedliche Bedürfnisse erfüllt. Eine Kompromisslösung ist manchmal notwendig, um die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu ermöglichen. Die Einladung zu den Veranstaltungen erfolgte über Flyer, Plakate, E-Mail-Verteiler, Newsletter, Zeitungen und lokale Akteure im Planungsgebiet.
  • Welche Fördermittel fließen in den südlichen Grünen Ring? Aus dem Städtebauförderprogramm Nachhaltige Erneuerung sind 100.000 € in die Machbarkeitsstudie für den NRA geflossen. Für das Lange Becken wurden aus Städtebaufördermitteln bisher 30.000 € für das Anbindungskonzept ausgegeben. Seit 2017 wurden rund 8 Mio. € Städtebaufördermittel für alle Maßnahmen in allen Handlungsfeldern ausgegeben; nicht alle Maßnahmen werden durch das Förderprogramm, sondern einige durch andere Töpfe finanziert (Schulbauoffensive, Baufond, Europa im Quartier etc.). Mittel aus der Städtebauförderung sind explizit nur für Projekte in der Förderkulisse vorgesehen und sind nicht auf andere Maßnahmen in Spandau übertragbar. EU-Fördermittel sind für das Projekt südlicher Grüner Ring nicht vorgesehen. 
  • Ist im Langen Becken und im NRA eine Beleuchtung geplant? Es besteht keine Verpflichtung der Beleuchtung einer Grünanlage (Grünanlagengesetz Berlin). Im Land Berlin werden öffentliche Grünanlagen auch aus Artenschutzgründen nicht beleuchtet, um den Pflanzen und Tieren einen Tag-Nacht-Rhythmus zu ermöglichen – insbesondere in naturnahmen Parks sehr wichtig. Beleuchtung ist nur im gewidmeten Straßenland möglich. Dies betrifft z.B. den gewidmeten Fuß-/Radweg im südlichen Bereich des Langen Beckens zwischen Fahremundstraße und Weinmeisterhornweg. Dieser wird voraussichtlich auch weiterhin beleuchtet. Für den NRA gilt dies zum Beispiel für die Straße Stritteweg. Die dortigen Straßenleuchten werden beibehalten.
  • Wer übernimmt die Baumpflege? Die Baumpflege bewegt sich vor allem im Bereich der Verkehrssicherungspflicht und obliegt dem jeweiligen Eigentümer der Fläche. In öffentlich gewidmeten Grünanlagen und im öffentlichen Straßenraum ist das Straßen- und Grünflächenamt für die Baumpflege zuständig. Dieses kann hierfür Dienstleister beauftragen. 
  • Sind Parkwächter vorgesehen? Zur Zeit sind keine Parkwächter vorgesehen. 
  • Wer ist zuständig bei Lärmbelästigungen o.ä.? Bei Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsbehörde und die Polizei zuständig. 
  • Wie wird mit Wildschweinen im NRA und Langen Becken umgegangen? In Berlin sind Wildschweine mittlerweile fast überall zu finden. Wildschweine können bereits heute die Grabenabschnitte erreichen und passieren. Die Planenden halten es nicht für praktikabel, Wildschweine mit Duftstoffen oder Lärm zu vertreiben. In der Planung zum Langen Becken wird stattdessen versucht, den Schutz privater Gärten und die Schaffung von Ausweichmöglichkeiten in bestimmten Bereichen zu berücksichtigen. Im NRA wird auf Pflanzungen verzichtet, die Wildschweine anlocken könnten, z. B. durch Blumenzwiebeln (Frühlingsblüher).
  • Wie geht es mit dem Weinmeisterhornweg weiter? Das Vorhaben Weinmeisterhornweg wurde endgültig geplant und teilweise vorbereitet (Baumfällung, Vermessung u.ä.). Zuletzt wurden die Finanzmittel für diese Baumaßnahme jedoch gestrichen, weshalb das Bauvorhaben bis auf Weiteres eingestellt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist unklar, wann das Bauvorhaben wieder reaktiviert wird. 

Anbindungskonzept Langes Becken

  • Wie werden Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Das Lange Becken bietet durch seine kleinräumigen, aber dementsprechend auch vielfältigen Habitatstrukturen zahlreichen Tieren und Pflanzen einen Lebens- und Rückzugsraum. Insbesondere Vögel, Kleinsäuger und Insekten fühlen sich hier wohl. Im Rahmen der Bestandsaufnahme im Jahr 2019/20 wird die strukturreiche Gliederung der Biotope hervorgehoben. Es wurden keine geschützten, aber wertvolle Biotope vor allem im Becken selber kartiert. Diese sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Für Vögel wird die Wertigkeit des Langen Beckens aufgrund der Vielfältigkeit der Habitatstruktur als hoch eingestuft. Es wurden 23 Vogelarten erfasst, davon z.T. auch geschützte Vogelarten. Mit Ausnahme des Kuckucks haben diese aber in Berlin keinen Gefährdungsstatus, sondern sind in Berlin weit verbreitet. Amphibien ließen sich im Langen Becken nicht nachweisen. Auch Reptilien konnten nicht nachgewiesen werden. Es wird geprüft, ob im Bereich des Beckens Maßnahmen ergriffen werden können, um eine dauerhafte Wasserführung zu gewährleisten und damit einen dauerhaften Lebensraum für Amphibien herzustellen. Die Qualität als Lebens- und Rückzugsraum soll auch weiterhin erhalten bleiben und die naturräumliche Vielfalt für jedermann erlebbar gemacht werden. Städtisches Grün wirkt sich positiv auf das Stadtklima aus, da die Entstehung von Kaltluftgebieten, Luftaustausch, Schatten und Verdunstungskühle gefördert wird. Aus Sicht des Klimaschutzes sind der Ausbau und die Vernetzung von Grünzügen ein wichtiger Baustein für eine klimagerechte Stadtentwicklung. Naherholung soll für viele Nutzer möglichst wohnortnah und mit möglichst geringen Klimafolgen möglich sein. Eine naturnahe Gestaltung hat hohe Priorität bei der Erstellung der Wege und der Umgestaltung der Flächen. Ziel ist es, den Eingriff durch den Wegebau möglichst gering zu halten. Der wilde Charakter entlang der Wege im Langen Becken soll erhalten bleiben. Pflanzen sollen nur entfernt werden, sofern für die Wegerschließung oder aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendig. Eine Mahd der Wiesen ist derzeit nur zu bestimmten Zeiten vorgesehen. 
  • Sind weitere Installationen geplant? Wünsche nach schattenspendenden Installationen sowie nach Mülleimern und Kotbeutelstationen wurden für die Planung zum Langen Becken mitgenommen. 
  • Was passiert mit den Obstbäumen? Die Hinweise und der Wunsch zum Erhalt der Obstbäume/-sträucher werden entgegengenommen und in die weiteren Gespräche mit der Hilfswerksiedlung eingebracht. 
  • Welche Aufräumarbeiten sind vorgesehen, damit die Wasserauffangfunktion wirkungsvoll ist? Das Becken als Regenrückhaltebecken ist voll funktionstüchtig. Es sind Aufräumarbeiten vorgesehen, die Zuständigkeit liegt bei den Berliner Wasserbetrieben. Abgängige und tote Bäume werden vom Straßen- und Grünflächenamt beseitigt, da diese Eigentümerin der Fläche ist. 
  • Welche Wege sind im Langen Becken geplant und was passiert mit den bestehenden Wegen? Ein Kompromiss zwischen naturnahen Trampelpfaden und sicheren, barrierefreien Fluchtwegen wird angestrebt, um möglichst gering zu versiegeln. Inwiefern auch die seitlich abgehenden Trampelpfade „legalisiert“ und befestigt werden sollen, ist noch mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Flächen zu klären. 
  • Werden die Kleingartenwege bestehen bleiben? Eine Änderung der Zuständigkeit für die Kleingartenwege ist derzeit nicht vorgesehen. Bei der Planung zu einem möglichen Ausbau-/Umbau von Wegen wird mit den Kleingartenvereinen direkt ins Gespräch gegangen werden, ob sich Änderungen ergeben. 
  • Kann der Bezirk ggf. Durchgangsrechte bei Eigentümerinnen und Eigentümern erzwingen? Es ist nicht Absicht des Bezirks Geh- und Fahrrechte zu erzwingen. Es wird zu den einzelnen Bereichen, die es betrifft, noch einmal separat auf die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbaurechtsnehmer zugegangen werden, um die Themen zu den Wegerechten gemeinsam zu erörtern und idealerweise einvernehmliche Lösungen zu finden.  
  • Welche Zugänge zum Langen Becken sind geplant? Ein zentrales Ziel der Umgestaltung des Langen Beckens ist der barrierefreie Zugang, um die Öffnung der Fläche auch für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die Verortung, Gestaltung und Anzahl der Eingänge wird noch im Rahmen des Anbindungskonzeptes mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Hilfswerksiedlung als Erbbaurechtnehmer abgestimmt. Sobald in die konkrete Umsetzungsplanung eingestiegen wird, können gestalterische Fragen noch einmal mit der Öffentlichkeit besprochen werden.   
  • Wie wird die Heerstraße überquert werden können? Wird es eine Lichtsignalanlage geben? Die Querung der Heerstraße ist für die Schließung des südlichen Grünen Rings notwendig. Die Heerstraße befindet sich als Bundesstraße jedoch in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung und nicht des Bezirks. Wie die Gestaltung der Querung aussieht, muss noch im Rahmen der weiteren Planung mit der Senatsverwaltung diskutiert werden, die für die Errichtung von Ampelanlagen zuständig ist. Das bezirkliche Tiefbauamt wird sich für eine Ampel in diesem Bereich einsetzen – eine andere Querungshilfe (Zebrastreifen oder Mittelinsel) kommt aufgrund der starken Verkehrsmengen an diesem Punkt nicht in Frage. Eine Ampel wäre aus Sicht des Bezirks wünschenswert, um ein sicheres Überqueren an dieser Stelle zu gewährleisten. 
  • Welche Planung gibt es für den Radverkehr? Radfahren ist in öffentlichen Grünanlagen nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt. Grundsätzlich gilt immer das Gebot der Rücksichtnahme, Fußgängerinnen und Fußgänger haben immer Vorrang! Die angedachte Wegeverbindung kann aufgrund der schmalen Flurstücke mindestens im Norden nicht ausreichend breit gestaltet werden, um Radfahren in Kombination mit sicheren Fußwegen zu ermöglichen. Daher wird der Weg voraussichtlich nicht für das Radfahren freigegeben werden. Der Radverkehr soll voraussichtlich durch die Fahremundstraße geleitet werden. Planerische Elemente und modale Filter sollen zu einer Entschleunigung des Radverkehrs beitragen. Konkrete Maßnahmen werden noch erarbeitet. 
  • Ist ein Sichtschutz in Richtung der Anwohnenden vorgesehen? Allgemein wird das Wegeniveau nicht angehoben und wird aufgrund der Barrierefreiheit auf Bodenebene bleiben. Aussichtspunkte sind nicht als erhöhte Aussichtsplattform, sondern als Plateau auf Bodenniveau vorgesehen. Ein Sichtschutz ist nach aktuellem Stand nicht geplant. Jedoch soll das Bedürfnis nach Privatheit berücksichtigt werden. Der Hinweis wird für den weiteren Planungsprozess aufgenommen und geprüft, ob dem Bedürfnis nach Sichtschutz vor Einsichtnahme in die privaten Gärten durch Bepflanzung entlang der östlichen Böschung Rechnung getragen werden kann. 
  • Wie wird möglichen Angsträumen entgegengewirkt? Beim Langen Becken wird versucht, Ausweichverbindungen zwischen Zäunen und Graben zu schaffen und somit möglichen Angsträumen durch eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten entgegenzuwirken. 
  • Zeitplan: Wie lauten die nächsten Schritte? Im Rahmen des Anbindungskonzeptes wird eruiert, welche vorbereitenden auch vertraglichen Schritte als Voraussetzung für eine Realisierung noch durch den Bezirk erfolgen müssen. Erst wenn alle rechtlichen Fragen geklärt sind, wird absehbar sein, wann und in welchen Bauabschnitten in die Realisierung eingestiegen wird. Die Öffentlichkeit soll weiterhin über Fortschritte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Fördergebiet informiert werden. Sobald absehbar ist, dass in die konkrete Umsetzung eingestiegen werden kann, wird die Öffentlichkeit weiter beteiligt und weiter einbezogen werden. Einzige Ausnahme ist der Spielplatz auf dem Gelände des Bezirks. Hier wurde bereits mit der Beteiligung der Kinder in die konkrete Bauplanung und Umsetzung eingestiegen.  

Neubau Kinderspielplatz Langes Becken

  • Wie wird der Spielplatz aussehen? Welche Spielelemente sind geplant? Genaue Angaben zur Planung können noch nicht getroffen werden. Innerhalb der Kinderbeteiligung wurden insbesondere folgende Spielelemente genannt: Schaukeln, Rutschen, Abenteuer/ Erkunden, Klettergeräte, Balancierelemente. Außerdem wurden folgende Aufenthaltselemente genannt: Ruheorte/ Rückzugsraum, Bänke, Bepflanzungen, Hängematten. Innerhalb der noch zu erstellenden Bauplanungsunterlagen werden die Elemente der Kinderbeteiligung geprüft und mit den Wünschen und Bedürfnissen, welche innerhalb der Auftaktveranstaltung am 11.07.24 herauskamen, gegenübergestellt. Die Ergebnisse können mit heutigem Stand noch nicht genannt werden. 
  • Wird es auch ein Angebot für Jugendliche und Erwachsene geben? Sport- und Bewegungselemente für Jugendliche und Erwachsene können als begleitendes „Spielband“ auf bestimmten Abschnitten des NRA eingeplant werden. 
  • Durch wen erfolgt die Pflege? Wie wird einer möglichen Vermüllung entgegengewirkt? Die Pflege und Instandhaltung der südlichen Wiese zum Weinmeisterhornweg liegt beim Straßen- und Grünflächenamt. Jeder Spielplatz in Spandau wird einmal in der Woche durch das zuständige Revier gepflegt, gereinigt und es findet die visuelle Sichtkontrolle der Geräte statt. Einmal im Monat erfolgt eine operative Inspektion.Das Straßen- und Grünflächenamt sieht vor, im Bereich des Spielplatzes ausreichend Mülleimer aufzustellen.
  • Sind Patenschaften zur Pflege der Anlage vorgesehen? Mögliche Patenschaftsprojekte durch Anwohnende sind bislang nicht geplant, können aber in kommenden Veranstaltungen thematisiert werden. Bei einer Patenschaft besteht die Möglichkeit hin und wieder nach dem Rechten zu sehen, auf der anderen Seite hat man dadurch direkte Ansprechpartnerinnen und -partner, die nicht allzu weit weg sind, um das SGA darüber zu informieren, sollte etwas verdreckt oder kaputt sein.
  • Wie wird einer möglichen Lärmbelästigung entgegengewirkt? Bei Bolzplätzen gibt es teilweise Öffnungszeiten, die auf den Spielplatzschildern dargestellt wird. Ein Bolzplatz wäre am Standort mit hohem Lärm verbunden und dementsprechend keine Option. Lärm zu verursachen, der andere Anlagenbesucher unzumutbar stört, ist laut Grünanlagengesetz verboten. Auffälligkeiten können gemeldet werden und an das Straßen- und Grünflächenamt weitergeleitet werden. Bei enormer Ruhestörung kann ggf. auch die Polizei informiert werden. Auch in diesem Zusammenhang sind Patenschaftsprojekte denkbar. 
  • Wird Grillen im Langen Becken erlaubt sein? Eine Grillwiese im Langen Becken ist nicht vorgesehen.
  • Wie wird damit umgegangen, dass die Wiese bislang von Rettungshubschraubern genutzt wurde? Einen nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) genehmigten Hubschrauberlandeplatz gibt es im Bereich der Grundschule am Amalienhof nicht.
  • Wird es ein Hundeauslaufgebiet geben? Zum jetzigen Stand gibt es in Spandau vier offizielle Hundeauslaufgebiete. Es ist denkbar, dass noch weitere kommen. Auf der Wiese – zukünftig Spielplatz – wird dies nicht erfolgen, Hunde auf Spielplätzen sind nicht gestattet. Hundebesitzende können den Hund an der Leine geführt durch das Lange Becken mitnehmen, oder ein Hundeauslaufgebiet aufsuchen. Eine Beschilderung wäre in Betracht zu ziehen.

Nördlicher Rieselfeldabfanggraben (NRA)

  • Wie werden Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Der Naturraum soll schonend und naturnah erschlossen werden. Dabei soll behutsam mit den vorhandenen Strukturen umgegangen werden, um den Naturraum zu schützen und sogar zu verbessern. Die Maßnahme beeinträchtigt weder das Klima noch die Grundwasserneubildung, da das Regenwasser in der Fläche gehalten wird. Gleichzeitig bietet die Erschließung die Möglichkeit, den Naturraum für Besucherinnen und Besucher erlebbar zu machen, ohne überall zugänglich sein zu müssen. Es wird weiterhin Rückzugsräume für die Natur geben.
  • Wie wird der Graben ökologisch eingebunden? Der Graben ist in großen Teilen kein Gewässer mehr. Oberflächenwasser der Grünanlage kann weiterhin ungehindert in den Graben fließen. Im Rahmen der bauvorbereitenden Maßnahmen wurden in großem Umfang Flächen entsiegelt. Die Neuversiegelung wird möglichst geringgehalten.
  • Welche Planung gibt es für den Radverkehr? Der Weg wird als öffentliche Grünfläche gewidmet und vom Straßen- und Grünflächenamt gepflegt werden. Der Weg ist mit seinen 3 m Breite als verfolgte Variante grundsätzlich nicht für gleichzeitigen Rad- und Fußverkehr geeignet, sondern soll vorrangig den Erholungssuchenden dienen. Um den NRA entspannt zu Fuß entdecken zu können, werden an den Eingangsbereichen Fahrradständer aufgestellt, sodass Radfahrende ihre Fahrräder sicher abstellen können. Radfahren wird auf dem Weg am NRA zwar erlaubt sein, jedoch hat der Fußverkehr stets Vorrang.
  • Wo wird im NRA zukünftig ein Weg verlaufen? Die Lage des Weges ist u. a. durch den geringsten möglichen Natureingriff bestimmt. Die präferierte Lage ist daher auf den ehemaligen freigehaltenen Wartungswegen der BWB (des letzten Jahrhunderts). In den anderen Bereichen hat sich der Naturraum selbstständig deutlich stärker entwickelt. Damit kann hier der Eingriff geringer gehalten werden. Ein Verlauf ausschließlich nord- oder südseitig ist nicht möglich aufgrund von Vermeidung von Baumfällungen, Topographie, Raumbreite sowie Artenschutz.
  • Warum verläuft der Weg nicht über das Grundstück des Restaurants östlich der Wilhelmstraße? Die Variante zur Wegeführung über das Grundstück des Restaurants wurde bereits 2020 in der Machbarkeitsstudie beleuchtet, die Vorzugsvariante ist die Wegeverbindug auf der südlichen Seite. Diese Entscheidung wurden aufgrund von zwei Restriktionen abgewogen:  Eine Trafostation steht am anderen Ende dieser Wegeverbindung auf der Nordseite im Wege. Eine Versetzung ist derzeit nicht umsetzbar. Weiterhin ist dies dem Umstand geschuldet, dass der Zugang über den Weinmeisterhornweg und die private Gastrofläche verlaufen müsste. Daher wird diese Variante zwar als machbar, aber nicht praktikabel und kurzfristig umsetzbar eingestuft.     
  • Wie wird der Weg gestaltet werden? Welche Ausstattung ist geplant? Die Ausgestaltung des Weges sowie die Art der Ausstattungselemente wie Bänke, Abfalleimer, Sport- und Bewegungsgeräte sowie deren rücksichtsvolle Verortung sind derzeit in der Vorplanung beim beauftragten Büro. Dies war ein wichtiges Thema beim Workshop am 25.09.2024. Die Anmerkungen und Nutzungsbedarfe aus dieser Beteiligung sind in die Planung eingeflossen.
  • Welche Zugänge und Querwege sind geplant? Die Planung für die Zu- und Übergänge liegt beim beauftragten Büro und wurde bei den Veranstaltungen am 25.09.24 und 19.11.24 präsentiert. Alle notwendigen Querungen zu der Erschließung der südlichen Flächen bleiben erhalten. Näheres zu den Übergängen und ihrer Gestaltung siehe Dokumentation zur Abschlussveranstaltung am 19.11.24. 
  • Weshalb wird im NRA ein Weg errichtet, wenn es bereits den nahegelegenen Mauerweg und Weinmeisterhornweg gibt? Die drei Wegeverbindungen Mauerweg, Weinmeisterhornweg und der Weg am NRA erfüllen unterschiedliche Funktionen: (1) Weinmeisterhornweg: Auto- und Fahrradverkehr, Erschließung der Grundstücke, (2) Mauerweg: Naturnaher übergeordneter Wanderweg z.T. auf Brandenburger Seite. Der Mauerweg wird aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit in Zukunft nicht mehr an gewohnter Stelle verlaufen können. Der Mauerweg wird durch Grün Berlin ausgebaut. Im Moment ist ein Verlauf über den Weinmeisterhornweg geplant, (3) Neuer Weg am NRA: Naherholung für Erholungssuchende, mit barrierefreier Erschließung. Als Teil des gesamten Grünen Rings und großräumiger Zusammenschluss sowie Verknüpfung der Grünzüge.
  • Wie werden Fuß- und Radverkehr die Wilhelmstraße überqueren können? Die Prüfung durch die ehemalige Verkehrslenkungsstelle im Rahmen der Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass aufgrund der verkehrlichen Situation der Wilhelmstraße vorerst die 30 m entfernte Lichtsignalanlage nördlich und die Querungshilfe am Mauerweg südlich des NRA ausreichend sind. Vorgesehen ist die Lichtsignalanlage für den Radverkehr zu optimieren, mit einem eigenen Signalgeber. Eine Brücke oder einen Tunnel wird es nicht geben.
  • Sind Elemente für einen Sichtschutz oder eine Abgrenzung zu den Privatgärten vorgesehen? Um die Privatsphäre der Anwohnenden zu schützen und Störungen zu vermeiden, sieht die Planung unterschiedliche Maßnahmen vor. Sie wurden bei der Abschlussveranstaltung am 19.11.24 vorgestellt und sind in der Veranstaltungsdokumentation nachzulesen. Auch steht es den Privateigentümerinnen und -eigentümern frei, einen Zaun oder ein Sichtschutzelement zu errichten. Von der Planung ist kein Zaun vorgesehen. 
  • Welche Maßnahmen werden zum Thema Sicherheit getroffen? Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in 2020 zeigen, dass die Polizei keine steigenden Einbruchszahlen durch die Öffnung des NRAs erwartet. Vergleichbare Projekte (z.B. Öffnung des Havelufers) führten nicht zu erhöhter Kriminalität. Eine Einzäunung von Grünflächen erfolgt in Berlin in der Regel nicht.
  • Wie werden Ideen und Einwände in der Planung zum NRA berücksichtigt? Die gefundene Wegeführung basiert auf der Vorzugsvariante, die mittels einer Machbarkeitsstudie im Zeitraum 2019-2020 zum NRA ermittelt wurde. Dazu hat im Zuge der Machbarkeitsstudie eine Beteiligung stattgefunden. Zur Bildung dieser Vorzugsvariante wurde zwischen den Kriterien Arten- und Baumschutz, zur Verfügung stehende Raumbreite, sowie dem Anspruch eines möglichst durchgängigen Wegeverlaufes abgewogen. Zudem ist ein Großteil der südlichen angrenzenden Graben-Wegeflächen nicht im Besitz des Landes Berlin. Zum Zeitpunkt der Beteiligung in 2024 ist die Wegeführung inzwischen festgelegt. Wünsche und Anregungen konnten bei den Veranstaltungen eingebracht werden. Inwieweit diese umgesetzt werden können, wird in einem Abwägungsprozess mit dem Planungsbüro entschieden. Die übernommenen Anregungen sind in der Vorentwursfplanung und einer separaten Übersicht nachzuvollziehen.
  • Zeitplan: Wie lauten die nächsten Schritte? Die detaillierte Planung hat in 2024 begonnen und soll voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen werden. Voraussichtlich Anfang 2026 soll mit den Baumaßnahmen begonnen werden, sodass mit einer Fertigstellung der Anlagen Ende 2027/ Anfang 2028 zu rechnen ist. Über eventuelle weitere Änderungen des Zeitplans wird an dieser Stelle informiert. (Letzter Stand: 09.10.2025)