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Mitgestaltung und Erarbeitung der wesentlichen Punkte für den Leitfaden

Zusammenfassung des zweiten Fachdialogs „Rückbau mit System“ vom 09.11.2023

Am 09. November 2023 fand der zweite Fachdialog „Rückbau mit System” statt, zu dem die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in die Brunnenstraße 111 eingeladen hat. Ein Großteil der anwesenden Expert*innen aus der Bau-, Abfall- und Entsorgungsbranche sowie aus der Verwaltung waren bereits Teil des ersten Fachdialogs und wollten die Diskussion fortsetzen.

Ulf Berger, Gruppenleiter Technik der Kreislaufwirtschaft, Bauabfälle, gefährliche Abfälle bei der Senatsverwaltung, eröffnete den Fachdialog mit einem Vortrag zu den „Notwendigkeiten und Zielen aus Sicht der Behörde“. Im Anschluss gab Matthias Failing, Geschäftsführer der GSU mbH, einen Rückblick in die wesentlichen Erkenntnisse aus dem ersten Fachdialog. Beide Präsentationen finden Sie hier zum Download.

Nach den Vorträgen kamen die Teilnehmenden an unterschiedlichen Thementischen zusammen. Jeweils nach 30 Minuten wurden die Tische gewechselt, sodass alle Anwesenden sich zu jedem Thema äußern konnten. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Diskussionen an den Thementischen.

 

Thema 1 „Einreichung des Rückbaukonzepts - Wann ist der richtige Zeitpunkt? Haben Sie Hinweise oder Anmerkungen?"

Bei der Frage, wann genau ein Rückbaukonzept im Prozess eingerichtet werden muss, waren sich alle Teilnehmenden einig: so früh wie möglich. Viele sprachen sich dafür aus, ein Konzept bereits in LP0 zu veranschlagen – etwa in Form einer Gebäudeaufnahme. Es solle dann sukzessive erweitert werden.

Einige Teilnehmer*innen waren dafür, dass das Rückbaukonzept Bestandteil des Bauantrags sein, spätestens bis LP4 erstellt werden und bereits mit der Ausschreibung verpflichtend gefordert werden sollte. Hierbei kam die Frage nach der Verbindlichkeit und Gültigkeit des Rückbaukonzepts auf. Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, das Rückbaukonzept an die Gültigkeit des Bauantrags zu koppeln.

Neben dem richtigen Zeitpunkt zur Einreichung wurden weitere Themen diskutiert: Die Teilnehmenden wünschten sich, dass vor allem für eine frühe Kosteneinschätzung eine Machbarkeitsstudie im Rückbaukonzept gefordert werden sollte. Zudem sollten Schadstoffe und die Gebäudesubstanz erfasst werden. Weiterhin wünschten die Teilnehmenden, dass das Rückbaukonzept im gesamten Prozess mitgedacht werden und regelmäßig geprüft bzw. an die gegebenen technischen Standards angepasst werden muss. Das Rückbaukonzept dürfe außerdem anderen bestehenden bautechnischen Auflagen und behördlichen Vorgaben nicht widersprechen.

Zusätzliche Frage „Für welche Rückbauvorhaben (Art und Umfang) sind Rückbau- und Entsorgungskonzepte durch die Behörden zu fordern? (Schwellenwerte: Umbauter Raum, Tonnage, Volumen etc.)“

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass ein Rückbaukonzept unabhängig vom Rückbauvolumen oder der Gebäudeanzahl sein sollte. Vielmehr definieren sich diese anhand der Komplexität des Vorhabens. Viele betrachteten die bereits existierenden Grenz- und Schwellenwerte als hinderlich für einen nachhaltigen Rückbau. Dies würde lediglich Schlupflöcher schaffen. Nur wenige Teilnehmende sprachen sich für Einzelfallentscheidungen aus.

In einem Punkt herrschte Uneinigkeit: Einige waren der Ansicht, dass, sobald Schadstoffe in der Gebäudesubstanz bekannt sind, ein Rückbaukonzept gefordert werden und Fachplaner zu Rate gezogen werden sollten. Andere sagten, dass Zero-Waste als Grundsatz Priorität habe und somit die Behörden für jedes Projekt ein Rückbaukonzept fordern sollten.

Einigen Teilnehmenden war es wichtig, darauf hinzuweisen, dass vor allem Abfallhierarchien im Planungsprozess beachtet werden müssten und dass Gefahrenstoffumfang bzw. -vorkommen ermittelt werden muss. Andere sagten, dass es für verschiedene Bauarten verschiedene Anforderungen im Rückbaukonzept braucht. Diese wurden nicht spezifiziert. Kontrovers wurde außerdem diskutiert, ob stoffspezifische Schwellenwerte sinnvoll seien und dass, wenn behördliche Vorgaben nicht ausreichen würden, finanzielle Anreize unterstützend wirken können.

Grundsätzlich sollte das Rückbau- und Entsorgungskonzept verpflichtend in der Landesbauordnung verankert werden und ggf. begründete Ausnahmen zulassen. Diese könne auch von der Komplexität des Vorhabens abhängen. Etwa bei kleineren Objekten könne das Konzept auch in einer einfachen Tabellenform erstellt werden. Verschiedene Kriterien, die man heranziehen könnte:

  • Komplexität der verschiedenen Baustoffarten
  • Anwesenheit von gefährlichen Abfällen (Anwesenheit von Schadstoffen)
  • Baujahr
  • Unterscheidung zw. Industriebauten und Wohnungsbau
  • Abhängigkeit von Bebauungsstruktur
  • Anforderungen gem. VwVBU für öffentliche Auftraggeber
  • Volumen der wiederverwendbaren Stoffe

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass ein Rückbau die Wiederverheiratung der Baustoffe zum Ziel haben sollte und eine Weiternutzung dem Rückbau vorgezogen werden soll. Auch waren sich alle einig, dass es zwei Arten eines Rückbaukonzepts bedarf, nämlich eines für Bestandsgebäude und eines für Neubauten.

Eine intensive Diskussion entbrannte um die Verantwortlichkeiten für das Rückbaukonzept. Wer solle dieses erstellen, wer prüfen und für wen sei es verpflichtend? Der Großteil der Teilnehmenden sah hierbei die Herausforderung in der Behörde als Prüfinstanz, wies jedoch auf die schon heute kaum vorhandenen Ressourcen für Vor-Ort-Prüfungen hin.

 

Thema 2 „Inhalt des Rückbau- und Entsorgungskonzepts: Was fehlt - was ist zu viel?"

Die Gliederung zu den Grundlagen fand breite Zustimmung unter den Teilnehmenden, denn die dort aufgeführten Dokumente und Informationen sind bereits für den Bauantrag vorzulegen. Die Reihenfolge solle sich jedoch ändern: 2. Grundlagen, 3. Materialkataster inkl. Schadstoffe, 4. Entsorgungskonzept mit Materialströmen, 5. Rückbaukonzept. Außerdem wurde auf das fehlende Wiederverwertungskonzept hingewiesen.Unter „2. Grundlagen“ wurde eine fünfstufige Abfallhierarchie für das Rückbau-/ Entsorgungskonzept gefordert. Zusätzlich dazu sollte in diesem Gliederungspunkt das Schadstoffkataster separat aufgeführt werden, denn es sei die Grundlage für einen selektiven Rückbau und die Basis für das Entsorgungskonzept. Es wurde gefordert, das Schadstoffkataster so früh wie möglich zu erstellen, um Entscheidungen zu Umnutzung oder Abbruch treffen zu können.

Es gab einen Konsens darüber, dass eine Machbarkeitsstudie Grundlage des Rückbaukonzepts sein sollte. Diese sollte die Möglichkeiten eines Rückbaus, die Notwendigkeiten und finanzielle Machbarkeit untersuchen und müsse Bestandteil der Ausschreibung sein.

Unklarheit bestand in der Frage nach der Verantwortlichkeit und über den Zeitpunkt, zu welchem das Rückbaukonzept ausgearbeitet vorliegen muss (siehe Diskussion Thema I).

Der Inhalt der Gliederung „3. Rückbaukonzept“ wurde kontrovers diskutiert. An dieser Stelle wurde Klarheit darüber gefordert, welche Gewerke wann und wie in die Entwicklung des Rückbaukonzepts einbezogen werden. Es wurde in der Diskussion deutlich, dass die verschiedenen Gewerke abweichende Vorstellung davon haben, was ein Rückbaukonzept umfassen muss. Sie wünschen sich klare Taxonomievorgaben für die Erstellung des Konzepts und eine eindeutige Definition. An dieser Stelle sollten die Ausbauphasen bis ins Detail geplant und beschrieben sein, um eine hohe Wiederverwertbarkeit zu gewährleisten. Die Teilnehmenden waren sich weitestgehenden einig, dass der Bauablauf grob skizziert werden müsse, was aber sehr wichtig hierbei sei, war die Forderung, dass zunächst die verbauten Rohstoffe geborgen werden müssen. Hierbei müsse die notwendige Logistik – etwa benötigte Container – frühzeitig mitgeplant werden.

Herausforderungen bei Kapazitäten und Logistik

Zum Gliederungspunkt 3.2. (Bauablauf) sagten die Teilnehmenden, dass die Reihenfolge und zeitliche Abfolge der LPs berücksichtigt werden müsse. Ein weiterer Hinweis war, dass die Logistik des Rückbaus aufgrund von Platzmangel für Lagerung und Trennung auf Baustellen komplex sei und meist zu Problemen führe. Gleichzeitig fehle die Kapazitäten für einen „nachhaltigen“ Rückbau, da dieses Geschäftsfeld noch unerschlossen sei. Auch für diese Problematik sollte das Rückbaukonzept Grundlagen schaffen. Ein Vorschlag aus der Runde, der breiten Zustimmung fand, war eine detaillierte Materialtabelle. Ein sogenannter Gebäudepass kann an dieser Stelle sinnvolle Vorarbeit leisten.

Unter Punkt 3.3. könne ein Statikkonzept helfen, da dies die Planung eines selektiven Rückbaus beeinflusse. Dies werde häufig vom Auftragnehmer freiwillig durchgeführt, da es keine Verpflichtungen dazu gäbe. Das Sanierungskonzept unter 3.4. sei vielmehr eine Grundlage für Planer und für die Ausschreibung.

Unter Punkt 3.5. muss der selektive Rückbau genau definiert und die Trennbarkeit bzw. Wiederverwertbarkeit der Bauelemente in den Fokus genommen werden, beispielsweise mit der Unterscheidung zwischen zerstörungsfreiem Ausbau und Trennung von Materialien.

Im Entsorgungskonzept unter Punkt 4. waren sich die Teilnehmenden einig, dass eine Bauteilliste des Bestands mit Mengenangaben enthalten sein muss. Zudem sollte begründet werden, wenn eine Wiederverwertung nicht möglich ist. Auch sollten an dieser Stelle die Kosten möglichst genau erfasst werden.

Dissens beim Namen

Grundsätzliche Kritik gab es an der Begrifflichkeit „Entsorgungskonzept“. Die Teilnehmenden schlugen vor, stattdessen Materialkataster oder Gebäuderessourcenpass zu verwenden. Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert, da ein Gebäuderessourcenpass (DGNB) vielmehr für den Neubau gelte. Weiterhin wurde angeregt, dass das Entsorgungskonzept nicht ausschließlich auf die Materialien Bezug nehmen sollte, sondern es müsse auch die Rückbaubarkeit mitgedacht werden. Die in Punkt 4 angeführte Tabelle müsse bereits Teil einer der früheren Gliederungspunkte sein. Zusätzlich dazu sollte es um die Reihenfolge des Ausbaus ergänzt werden.

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass bei Gliederungspunkt 4 noch einmal nachgearbeitet werden müsse. Welche Nachweise erbracht werden müssten, sollten in einem gesonderten Kapitel aufgeführt werden, mit Unterkapiteln für GewAbfV, ErsatzbaustoffV etc.

Weitere Themen in den Diskussionsrunden waren:

  • Wiederverwertungsrate bewerten, um einen Anreiz für einen nachhaltigen Rückbau zu schaffen.
  • Absicherung von Stoffströmen – wie beispielsweise für Gips. Damit verbundene Subventionsforderungen an die Politik.
  • Zielorientierung statt Konzept: Ein Konzept regelt vor allem die Prozesse zwischen Machbarkeitsstudie und abschließender Abnahme des Rückbaus durch die Behörde. Eine Zielorientierung hingegen erstellt ein Kataster der im Rückbau anfallenden Materialien. Auf dessen Grundlage ist zum Ende eine Kontrolle der Mengen und deren Verwendung möglich. Die Prozesse zwischen einem Materialkataster und der abschließenden Kontrolle sollen in der Verantwortung der ausführenden Gewerke. Das würde den bürokratischen Aufwand geringhalten und freiere Gestaltung der Prozesse durch die Auftragnehmer ermöglichen.

 

 

Thema 3 „Bauteil- und Entsorgungskataster: Was muss – was kann?“

 In Workshop 3 wurdenzwei Tabellen als Kernelemente des Rückbaukonzepts diskutiert. Die meisten der Teilnehmenden sprachen sich dafür aus, dass die Tabellen 1 und 2 zusammengeführt werden sollten. Die erfassten Inhalte in Tabelle 2 seien genauso wichtig und sollten nicht nachrangig behandelt werden. Unklar war für die Teilnehmenden, an welcher Stelle des Rückbaukonzepts diese Tabellen gefordert sind. Hierzu wurde mehrheitlich entschieden, dass der geeignete Zeitpunkt vor der Ausschreibung und nach der Schadstofferkundung sei. Weiterhin wurde darum gebeten, die Tabellen um die Spalten Zustand, Trennbarkeit, Nachnutzungspotenzial und Zertifizierung zu ergänzen. Es sollte eine gesonderte Erklärung abgegeben werden müssen, wenn kein Re-Use satt finden kann.

Einige der Teilnehmenden schlugen vor, anstelle von Abfall von Bauteil zu sprechen und der „Entsorgungsweg“/ „Entsorgungskataster“ sollte ergänzt werden durch „gewünschter Entsorgungsweg“.

Dass die erste Option in der Spalte „Entsorgungsweg“ die „Stoffliche Verwertung“ und nicht die Wiederverwendung ist, schöpfe nicht alle Möglichkeiten aus. Es wurde diskutiert, ob es auch allgemein als Bauteilverwertung bezeichnet werden kann. Denn dann sei bei fehlender Eignung der Bauteile eine Zerlegung in Einzelteile möglich und so eine Wiederverwendung der Stoffe gewährleistet.

Es wurde zudem vorgeschlagen, weitere Ergänzungen aufzunehmen:

  • Mengen in t oder m3
  • Kosten (für die Entsorgung)
  • Regelverdachtsparameter (bezogen auf Schadstoffe)
  • Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwertung
  • Prüfung der Vermarktbarkeit des Rezyklates / der Wiederverwendung
  • qualitative Randbedingungen für Behandlungswege
  • Risikofaktoren (da laut Abbruchbetriebe eine Schadstofferkundung lückenhaft ist)

 

Es wurden auch Ergänzungen vorgeschlagen – etwa CO2-Werte, die eingespart werden, oder Nachhaltigkeitsziele. Dies hätte noch den Zweck der Incentivierung. Weiterhin wurde angeregt, noch eine Spalte mit den Maßen der Bauteile einzufügen, um diese für ein Neubauprojekt abgleichen zu können.

Grundlage der Tabellen sollten das obligatorische Schadstoffkataster sowie das Bauteilkataster bzw. Raumbuch sein. Wobei auch hier kontrovers diskutiert wurde, ob ein Schadstoffgutachten an dieser Stelle ausreiche. Die Teilnehmenden einigten sich darauf, dass die Aufnahme eines Risikofaktors auf Basis der Schadstofferkundung die Detailschärfe abbildet.

Eine detaillierte Bauteilaufnahme sollte bereits bis LP3 vorliegen, z. B. gemäß DIN SPEC 91484. Herausforderungen bei der frühen Bauteilaufnahme wurden vor allem bei der Probenentnahme/Voranalytik angeführt, da diese aufwendig und nicht immer möglich sei, wie z. B. bei mineralischen Bauteilen. Auch wäre eine vollumfängliche Aufnahme kaum realisierbar, aufgrund des hohen zeitlichen sowie finanziellen Aufwands. Zudem ergäbe sich eine Trennbarkeit erst beim Rückbau des Gebäudes. Einige entgegneten dieser Kritik, dass Bauteile zur Wiederverwendung erst ermittelt werden sollten und daraufhin auf Schadstoff untersucht werden müssten. Dadurch könne der finanzielle und zeitliche Aufwand minimiert werden.

Die Mehrheit der Teilnehmenden erachteten die Tabellen als eine faire Grundlage für die Ausschreibung. Sie sollte verbindlich für öffentliche Bauvorhaben sein und eine Kontrolle über die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung sei notwendig, um zu gewährleisten, dass eine solche Liste ihren Zweck erfüllt.

Zusätzlich zu den inhaltlichen Anmerkungen war es den Teilnehmenden ein Anliegen, auch die Umsetzung und Anwendung festzuhalten. Die Tabellen sollten stets durch die ausführenden Unternehmen fortgeschrieben werden, indem die Entsorgungs-/Verwertungswege dokumentiert werden.

Ein Großteil sah keine Notwenigkeit darin, die Tabellen durch Behörde bestätigen zu lassen, dies würde den Aufwand signifikant erhöhen. Vielmehr sollten Kontrollen während der Ausführung und des Ist-Zustands im Nachgang an die Behörde übermittelt werden.

Die Teilnehmenden sprachen sich weitestgehenden für eine Digitalisierung der Abläufe und die Verwendung von KI aus. Weiterhin müsste das Angebot an Weiter- und Wiederverwendungsmöglichkeiten ausgebaut und die Darstellung aller Verwertungswege mit Benennung konkreter Anlagen/Abnehmer aufgeführt werden. Hierfür wäre es sinnvoll, das Kataster digital mit einer Bauteil- und Baumaterialbörse zu verknüpfen. Zentral sei hierfür auch eine verbesserte Infrastruktur, z. B. durch Schaffung von Zwischenlagern nach dem Rückbau. Auch in dieser Gruppe wurde die Frage nach der Haftung für Bauteile bei der Wiederverwertung gestellt.

Kontrovers und heftig wurde das Konzept der Urban Landfill diskutiert. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass der Grundsatz der unschädlichen Verwendung auch bei der Bewertung von Bauteilen gilt. Hierbei sei Transparenz oberstes Gebot und die Haftungsfrage müsse geklärt sein.

Ergänzend zu dem bereits genannten Umgang mit Schadstoffen und den Bedingungen für eine Wiederverwertung, war es den Teilnehmenden ein Anliegen zu betonen, dass die Verwendung von Baumaterialien vor deren Verwendung auf ihre Recycelbarkeit geprüft werden sollte.

Es wurden darüber hinaus noch weitere Themen an den Workshoptischen besprochen: Für einen gelungen Rückbau und die Erstellung des Leitfadens wurde gefordert, dass alle Beteiligten Stakeholder zusammenarbeiten müssen und sich für einen möglichst nachhaltigen Rückbau verantwortlich fühlen. Weiterhin wurde angemerkt, dass eine Art Belohnungssystem die gute und effektive Anwendung eines Rückbaukonzepts fördern könnte.

An allen Tischen und in allen Runden wurde eine gesetzliche Verpflichtung (EU-Taxonomie) gefordert – zur Verankerung von Wiederverwendung im Bauprozess (90% Wiederverwendbarkeit) und der Berücksichtigung des damit verbundenen Aufwandes. Ergänzt wurde diese Anmerkung dadurch, dass bestehende Regularien und Strukturen, wie Pre Demolition Audit (PDA) oder DIN Spec 91484 (Basis EU-Taxonomie) genutzt werden sollten.

Es wurde die Frage gestellt, ob eine in-situ-Beprobung der Gebäude zulässig ist und ob nicht auch für Hochbau (ähnlich Merkblatt 7) ein Merkblatt erstellt werden könnte, um zu informieren, dass in-situ-Probenahmen möglich sind. Kritik wurde auch am Leistungsverzeichnis geäußert, da die Positionen oft pauschal und ungenau angegeben seien (z. B. TGA).

Darüber hinaus war es den Anwesenden besonders wichtig, dass die Prüfung durch die Behörden und Kontrolle auf den Baustellen gesichert ist. Es wurde konkret eine stärkere Kontrolle durch den Senat gewünscht.

Wir danken allen Teilnehmenden für den gezeigten Einsatz und die Bereitschaft, mit großem Interesse und Engagement den Leitfaden mitzugestalten. Viele Ergebnisse können so in den Leitfaden einfließen.

Wir freuen uns auf die Fortsetzung am 19. Dezember 2023.