Mobilitätspunkte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Der Bezirk plant die Errichtung sogenannter "Mobilitätspunkte" an Straßen und Plätzen. Insbesondere sollen Parkplätze für elektrisch betriebene und Carsharing-PKW geschaffen werden.
© Sonja Langela
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf plant die Errichtung von Mobilitätspunkten an und auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Bezirk. Dabei legt das Bezirksamt Wert auf die Meinung und Erfahrungen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie aller am Verkehr Beteiligten. Auf der hier abrufbaren Karte des Bezirks sind die bislang geplanten oder vorgeschlagenen Standorte eingezeichnet und können kommentiert und bewertet werden. Außerdem können neue, eigene Vorschläge in die Karte eingetragen werden.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nimmt auch Vorschläge für Mobilitätspunkte an: Mobilitätspunkte im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Projektstatus - Stand August 2020
Eine Ausschreibung für Ladestationen an 15 Standorten hat stattgefunden. Für 12 Standorte fand sich ein interessiertes Unternehmen. Für alle 12 Standorte wurden im Frühjahr 2020 die notwendigen Genehmigungen durch das Bezirksamt erteilt. Nun wird der Anschluß an das öffentliche Stromnetz vorbereitet und anschließend die Ladestationen errichtet.
Eine Ausschreibung für stationsgebundene Carsharingfahrzeuge an 15 Standorten hat stattgefunden. Für alle Standorte fanden sich interessierte Unternehmen. Eins dieser Unternehmen hat kurz darauf den Betrieb eingestellt, so dass nur noch 12 Standorte berücksichtigt werden können. Die notwendigen Genehmigungen wurden beim Bezirksamt beantragt und befinden sich zur Zeit in der Bearbeitung.
Ein Standort für leihbare Fahrräder und Roller wurde im Sommer 2020 begangen und mit allen notwendigen Beteiligten abgestimmt. Die notwendigen Genehmigungen wurden beim Bezirksamt beantragt und befinden sich zur Zeit in der Bearbeitung.
Was sind Mobilitätspunkte
Mobilitätspunkte sind Orte, an denen auf Angebote geteilter Fahrzeuge zurückgegriffen werden kann.
Das sind einerseits reservierte Parkplätze für Carsharing und Elektroladestationen, um eine komfortable und zuverlässige Alternative zum Verbrenner-PKW für die Anlässe zu bieten, bei denen Bus, Bahn und Fahrrad nicht ausreichen. Deshalb sind die Mobilitätspunkte in den Wohngebieten - damit sie genau so gut erreichbar sind wie ein eigenes Auto. An diesen Mobilitätspunkten können Carsharing-Autos geparkt und abgeholt werden. An einigen Mobilitätspunkten sind zusätzlich Elektroautoladestationen, die auch von elektrischen Privat-PKW genutzt werden können.
Andererseits gibt es Mobilitätspunkte, an denen leihbare Fahrräder und Roller zurückgegeben und abgeholt werden können. Diese sind ebenfalls in Wohngebieten vorgesehen, damit vor der Haustür losgeradelt werden kann - aber auch an Bahnhöfen und anderen Zielen, um die Räder und Roller dort abzugeben und mit Bus und Bahn zum Ziel zu fahren. Diese Mobilitätspunkte haben zusätzlich das Ziel, den Wildwuchs an leihbaren Rädern und Rollern in geregeltere Bahnen zu bringen.
Warum?
Viele Menschen sehen die Notwendigkeit zur Änderung unseres Verkehrsverhaltens und würden gern ihren Teil dazu beitragen, indem sie auf ein private Auto verzichten oder auf ein E-Auto umsteigen. Doch die Rahmenbedingungen dafür sind für viele Menschen noch nicht gut genug und halten sie von der Entscheidung ab. Insbesondere die Sorge, nach der Abschaffung des eigenen Kraftfahrzeugs bei der Nutzung von Carsharing oder E-Auto keine ausreichenden Verkehrsangebote im Umfeld zu finden, stellt eine wesentliche Hemmschwelle dar. Das Bezirksamt fördert daher den Ausbau dieser Angebote, mit dem Ziel, den öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn so zu ergänzen.
Zusätzlich herrscht in vielen innerstädtischen Kiezen des Bezirks ein starker Parkdruck, verursacht durch hohen Privat-PKW-Besitz. Stichproben ergeben, dass nur ein geringer Teil dieser Fahrzeuge täglich bewegt wird. Alle seltener bewegten Fahrzeuge kommen für den Ersatz durch Carsharing in Frage. Dies ist ein Beitrag zur Reduktion des Parkdrucks, des Parksuchverkehrs und zur Verbesserung des Stadtbildes.
Wo? Privatgelände oder öffentliche Straßen?
Prinzipiell können Mobilitätspunkte auf öffentlichem Grund (Straßen) oder Privatgrund (Parkhäuser, Supermarktparkplätze, ...) eingerichtet werden. Das Bezirksamt kann allerdings nicht selber über Privatgrundstücke verfügen, sondern nur versuchen, mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu einer Vereinbarung zu kommen. Das gelingt nur selten, da Privatparkplätze häufig langfristig komplett an Andere vermietet sind (häufige Situation bei Parkplätzen von Wohnanlagen) oder alle Parkplätze mutmaßlich für den Gewerbebetrieb benötigt werden (oft bei Einzelhandelsimmobilien). Schlagen Sie daher hier möglichst Parkplätze an Straßen vor. Sie können auch Privatparkplätze vorschlagen, dann wird das Bezirksamt diese ebenfalls besichtigen und bei realistischen Umsetzungschancen berücksichtigen. Erfahrungsgemäß sind die Umsetzungschancen aber geringer.
Wirkt Carsharing?
Es gibt unterschiedliche Aussagen dazu. Beispielsweise können Sie folgende Untersuchungen lesen:
- Bremen, nur stationsgebundenes Carsharing, Evaluation des Carsharing in Bremen 2017, 1 Fahrzeug ersetzt 16 Privat-PKW
- München, beide Systeme, 1 Fahrzeug ersetzt 1,8 bis 3,6 Privat-PKW, sowohl bei stationsbasiertem als auch freefloating-Carsharing
- Bundesweit, nur freefloating, wissenschaftliche Begleitforschung zu Car2Go, keine PKW-Reduktion, aber Reduktion des PKW-Zuwachses
- Übersicht über Auto-Ersatzquoten verschiedener Systeme aus wissenschaftlichen Untersuchungen, beim Bundesverband Carsharing
- Christiane Köllner, Der Nutzen von Carsharing ist weiterhin umstritten, Springer, unterschiedliche Ergebnisse (Beitrag eines Nutzers - Danke dafür!)
Es gibt unterschiedliche Ergebnisse, tendenziell sieht es so aus, dass ein Carsharingfahrzeug mittelfristig mindestens drei Privat-PKW ersetzen kann. Eindeutig scheint, dass stationsgebundenes Carsharing mehr Privat-PKW ersetzen kann. Schlagen Sie daher möglichst Standorte für stationsbasiertes Carsharing vor, wenn Ihnen dieses Ergebnis wichtig ist.
Das Bezirksamt ist sich bewusst, dass der Ausbau von Carsharing allein die bestehenden Probleme nicht lösen wird, sondern nur ein Element unter Mehreren sein kann.
Fahrradabstellanlagen
Das Bezirksamt wird oft auf fehlende Fahrradabstellanlagen angesprochen. Daher wurde die bestehende Fahrradabstellanlagenkonzeption fortgeschrieben. Im Ergebnis sollen viele Tausend zusätzliche Fahrradabstellanlagen gebaut werden. Das Bezirksamt lässt diese nun nach und nach aufbauen. Schwerpunkte dabei werden die Freihaltung der Kreuzungsbereiche von Falschparkern und die Schaffung von mit flankierenden Radabstellanlagen gegen Zuparken gesicherte Möglichkeiten zur Straßenüberquerung sein. Die Fahrradabstellanlagen werden zu großen Teilen auf der Fahrbahn gebaut. Hier in diesem Beteiligungsverfahren geht es daher wirklich nur um die Platzierung von Sharingangeboten, hier können keine Vorschläge für Fahrradabstellanlagen für private Fahrräder eingetragen werden.
Für wen?
Das Angebot steht für alle Interessierten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zur Verfügung. Um die Angebote zu nutzen, müssen jeweils Verträge direkt mit den Fahrrad-/Roller-/Carsharing- oder Ladestromanbietern oder übergreifenden Anbietern, die mehrere der Angebote zusammenfassen, geschlossen werden.
Wer macht's?
Das Bezirksamt koordiniert die Angebote und erstellt laufend Ausschreibungen, die sich an Mobilitätsanbieter richten. Die Anbieter können sich darauf bewerben und dann ihre Angebote bereitstellen. Die Teilnahme steht allen Interessierten offen - Details sind in den Ausschreibungen aufgeführt, die hier veröffentlicht werden:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/ausschreibungen/interessenbekundung/
Wie sehen Mobilitätspunkte aus?
Es gibt drei unterschiedliche Arten von Mobilitätspunkten.
Mobilitätspunkte für stationsgebundenes Carsharing
Stationsgebundenes Carsharing bedeutet, dass das Auto vorab reserviert werden muss, dann aber auch garantiert verfügbar ist - genau wie das eigene Auto. Das Fahrzeug muß nach der Nutzung wieder an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden. Das eignet sich beispielsweise für Großeinkäufe oder Ausflüge ins Umland.
Ein Mobilitätspunkt für stationsgebundenes Carsharing besteht aus einem für dieses Carsharingfahrzeug reservierten Parkplatz mit Hinweisschild. An einigen dieser Mobilitätspunkte wird eine Ladestation für Elektro-Fahrzeuge installiert. Die Ladestation hat zwei Anschlüsse - einer ist für das dann elektrische Carsharingfahrzeug, der andere Anschluß ist ganz normal öffentlich zugänglich. In diesem Fall gibt es einen zweiten reservierten Parkplatz, der nur für ladende E-Fahrzeuge reserviert ist.
Mobilitätspunkte für Freefloating-Carsharing
Freefloating-Carsharing bedeutet, dass das Carsharingfahrzeug nicht an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden muß und nicht langfristig im Voraus reserviert werden kann. Die Fahrzeuge können überall in der Stadt abgestellt werden.
Ein Mobilitätspunkt für Freefloating-Carsharing besteht aus einem für Carsharing reservierten Parkplatz. Dieser kann von Carsharingfahrzeugen aller Unternehmen genutzt werden, wenn er frei ist.
Bisher ist nicht vorgesehen, dort Ladestationen zu installieren. Ladebedürftige Freefloating-Carsharingfahrzeuge können dafür an der öffentlich zugänglichen Seite der anderen Mobilitätspunkte abgestellt werden, oder einfach wie bisher an Ladestationen.
Mobilitätspunkte für leihbare Räder und Roller
Diese Mobilitätspunkte bestehen aus einer freien Fläche und entsprechenden Hinweisschildern, um dort leihbare Räder und Roller abzustellen. Diese Fläche kann von Fahrzeugen aller Unternehmen genutzt werden. Die Fahrzeuganbieter werden die Nutzenden der Fahrzeuge darauf hinweisen und motivieren, die Fahrzeuge bevorzugt dort abzustellen, damit ein "Wildwuchs" auf Fußwegen verringert wird.
Rechtlicher Hintergrund
Das Berliner Energiewendegesetz hält die Bezirke dazu an, eigene Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durchzuführen (§ 9 EWG Berlin). Die Reduktion von Fahrten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotorantrieb trägt zur Reduktion der Treibhausgasemissionen stark bei und ist damit eine Maßnahme nach §9 EWG.
Die Reservierung der Carsharingplätze kann orts- und nachfrageabhängig auf ein betreibendes Unternehmen begrenzt werden (für stationäres Carsharing mit Rückkehr des Fahrzeugs zum Ursprungsort) oder für alle Carsharingunternehmen frei sein (zur Nutzung im Freefloating-Modell). Bei stationärem Carsharing wird die Auswahl des privilegierten Unternehmens analog zu den Regelungen nach §5 CsgG vorgenommen. Bis jetzt steht eine landesrechtliche Umsetzung des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG) noch aus, um eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen. Bis dahin werden Carsharingstellplätze als Sondernutzung angeordnet. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde dazu ein Pilotprojekt gestartet.
Kontakt für Rückfragen
Gunnar Thöle
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
- Umwelt- und Naturschutzamt -
Rudolf-Mosse-Str. 9
14197 Berlin
Telefon: +49 30 9029-18870
E-Mail WebseiteVerantwortliche Stelle
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Bislang sind 180 Mobilitätspunkte vorgesehen - es werden bis auf Weiteres eingehende Vorschläge berücksichtigt, bis 180 erreicht sind. Wenn Sie einen Vorschlag abgeben, wird das Bezirksamt diesen vor Ort besichtigen, prüfen, ob eine Umsetzung vor Ort grundsätzlich möglich ist, den Vorschlag eventuell ein wenig an einen besser geeigneten Ort verschieben und anschließend in die nächsten Ausschreibungen für interessierte Unternehmen aufnehmen (bei Ladestationen und stationsgebundenem Carsharing). Wenn Unternehmen Interesse haben wird anschließend der Vorschlag umgesetzt. Standorte für Räder, Roller und Freefloating-Carsharing benötigen kein interessiertes Unternehmen und können daher ohne Ausschreibung umgesetzt werden.
Vorschläge, die mit Hilfe der Abstimmungsfunktion besser als Andere bewertet werden, werden vorrangig behandelt.
Der Umsetzungsstand jedes Vorschlags ist in der offiziellen Rückmeldung des Bezirksamtes nachvollziehbar, indem man den Vorschlag per Mausklick aufruft.