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Spiel-/Bolzplatz Pohlstr. 9/11 grundlegend umgestalten

Pohlstr. 9 Freizeit, Sport und Kultur

Das Problem:

Unter der Adresse Pohlstr. 9 befinden sich auf einer Fläche von ca. 32x60 m sowohl ein Spiel- als auch ein Bolzplatz. Auf dem Bolzplatz sind lediglich Basketballkörbe installiert. Fußballtore können nicht aufgestellt werden, da der Bolzplatz wegen einer dicht daneben liegenden Neubebauung seinen Bestandsschutz verlieren würde.

Für die Jugendlichen in der Umgebung ist Basketball spielen erheblich weniger interessant als Fußball spielen. Das trifft in besonderem auch auf die Jugendlichen zu, die den danebenliegenden  Jugendfreitzeittreff des Stadtteilverein Tiergarten e.V.  besuchen. Dort ist Fußballspielen auch eine zentraler Bestandteil der Jugendarbeit. Vom Jugendtreff wurde daher auch das Fußgallfeld, das sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf dem Grundstück Pohlstr. 8 befand, bewirtschaftet und genutzt. Wegen einer vom Bezirk Mitte geplanten Bebauung mit Wohnungen für Geflüchtete und einer Kindertagesstätte wurde das Grundstück vor 5 Jahren geräumt und der landeseigenen DeGeWo übergeben. (Bisher hat sich die Bebauung verzögert, soll aber nach 2027 erfolgen.)

Vom Bezirksamt war versprochen worden, für einen zum Fußball spielen geeigneten Ersatz zu sorgen. Diese Zusage konnte bisher nicht erfüllt werden, weil es in Tiergarten Süd keine geeigneten Flächen gibt. Alle auch von den Trägern der Jugendhilfe im Stadtteil vorgeschlagenen Ersatzflächen erwiesen sich aus den unterschiedlichsten Gründen als nicht geeignet.

Eine Lösung für das Problem:

Ein auch zum Fußball spielen geeigneter Bolzplatz könnte entstehen, indem der bisherigen Bolzplatz mit seiner Größe von ca.15x28 m verlegt wird: Um 90 Grad gedreht entlang der U-Bahntrasse mittig zwischen den Wohnbebauungen Pohlstr. 5 und 21, s. anliegende Prinzipskizze (vorerst ohne Beachtung, dass es eine kleine Fläche an der U--Bahntrasse gibt, die nicht zum Spielplatz gehört). Damit lassen sich die nach der Bolzplatzverordnung geforderten Abstandsflächen zu den Wohnbebauungen einhalten.

Diese Verlegung des Bolzplatzes würde es erfordern, auch den Spielplatz neu anzulegen. Die geänderte Spielplatzfläche dürfte sich aber weiterhin attraktiv gestalten lassen.

Mit dieser Umbaumaßnahme würde sich auch das Problem der Lärmbelastung der Bewohner der Häuser Pohlstr. 1-5 beheben lassen. Sie werden durch Basketball spielen erheblich belästig, stärker als es der Fall wäre, wenn an der selben Stelle stattdessen Fußball gespielt werden würde. Diese Änderung haben sie sich gewünscht, was aber wegen des genannten Bestandschutzes nicht möglich ist.

joerg.borchardt erstellt am
Referenznr.: 2024-25912

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