Sperrflächen in Kreuzungsbereichen der Harzer Straße
Die Parksitustion in den Kreuzungsbereichen entlang der Harzer Straße ist eine Katastrophe. Grundsätzlich gilt bei Einmündungen laut StVO Folgendes:
Gemäß § 12 Abs. 3 Nr.1 StVO, darf 5 Meter vor sowie hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht geparkt werden.
In der Harzer Straße müssen daher Sperrflächen in den Einmündungsbereichen angelegt werden, da die verkehrswidrig geparkten Fahrzeuge die Sicht massiv beeinträchtigen und dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Es ist kaum möglich sicher auf die Harzer Straße zu fahren, wenn die Sicht derart eingeschränkt ist. Zudem rasen die Fahrzeuge auf der Harzer Straße und überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, was ein sicheres Überqueren für sämtliche Verkehrsteilnehmer erschwert und eine Gefährdung darstellt. Es gibt zudem mehrere Kitas, die kaum eine sichere Überquerungsmöglichkeit auf der Harzer Straße haben.