Einschränkung der Anwohnerparkausweise auf berechtigtes Interesse
Gesamtgebiet
Abstellflächen
Ich bin Anwohner*in
Ich arbeite an dem Ort
Ich gehe dort Einkaufen
Ich nutze den Ort regelmäßig
Ich bin dort zu Fuß unterwegs
Ich nutze dort den ÖPNV
Nur ANWOHNER! (wirklich dort wohnende), sofern ein berechtigtes Interesse für die kostengünstige Bereitstellung öffentlichen Raums vorliegt. Dies kann z.B. sein Geheinschränkung oder eine nachgewiesene Notwendigkeit für ein Auto (Handwerker, Arbeitszeiten oder -Ort ohne ÖPNV-Erreichbarkeiten,...).
Für sonstige KFZ verbleiben dann nur kostenpflichtige private und öffentliche Angebote.