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Einschränkung der Anwohnerparkausweise auf berechtigtes Interesse

Gesamtgebiet Abstellflächen Ich bin Anwohner*in Ich arbeite an dem Ort Ich gehe dort Einkaufen Ich nutze den Ort regelmäßig Ich bin dort zu Fuß unterwegs Ich nutze dort den ÖPNV

Nur ANWOHNER! (wirklich dort wohnende), sofern ein berechtigtes Interesse für die kostengünstige Bereitstellung öffentlichen Raums vorliegt. Dies kann z.B. sein Geheinschränkung oder eine nachgewiesene Notwendigkeit für ein Auto (Handwerker, Arbeitszeiten oder -Ort ohne ÖPNV-Erreichbarkeiten,...).

Für sonstige KFZ verbleiben dann nur kostenpflichtige private und öffentliche Angebote. 

MartinaD erstellt am
Referenznr.: 2024-22952

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