Personenüberweg: Fehlendes Verwaltungshandeln für notwendigen Schutz zu Fuß gehender
Ein sicheres Überqueren des Fußgängerüberwegs Markgrafenstr./Leipziger Str. (Ostseite) ist derzeit nicht möglich. Es besteht dringender Bedarf kongludenten Verwaltungshandelns zur Umgestaltung der Kreuzung, das nicht länger durch eine vermeintliche Planungsbehaftetheit des Bereichs verzögert werden darf.
Durch mangelhafte Ausleuchtung und einen schlecht einsehbaren, südlichen Straßenrandbereich besteht alltäglich das Risiko von Personenschäden. Von Norden aus der Markgrafenstraße kommende, in Richtung Osten abbiegende Kraftfahrzeugführer/innen übersehen regelmäßig Personen, die die Straße überqueren wollen. Verschärft wird das Risiko durch Fahrzeugführer/innen, die verkehrswidrig "zweispurig" in Richtung Osten abbiegen.
Regelmäßig überfahren abbiegende Kraftfahrzeuge sogar die Mittelinsel an der Fußgängerquerung, da diese meist während rasanter Fahrmanöver beim Abbiegen übersehen wird, was ebenfalls auf die mangelhafte Ausgestaltung des Überweges zurückzuführen ist.