Schalltrichter durch Nachverdichtung an der U1
Mit der neuen Nachverdichtung am Park in der Dennewitzstraße 36-44 wurde ein Schalltrichter für die U1 zwischen den Stationen Gleisdreieck und Kurfürstenstraße gebaut, der den Lärmpegel für die Anwohnenden und ParkbesucherInnen extrem verstärkt hat. Für die seitlichen Hauswände wurden keine schallabsorbierenden Maßnahmen vorgesehen. Der Boden ist zu 100% versiegelt und reflektiert den U-Bahn Lärm kurz bevor diese in den U-Bahntunnel in Richtung Bahnhof Kurfürstenstraße abtaucht. Der von mir gemessene Schallpegel beträgt vor meinem Fenster in der Pohlstraße 1 nun 72 dB/A. Für die seitlichen Anwohner and der Bahntrasse wird er deutlich höher sein. Für die neue Nachverdichtung wurde ein vorhabenbezogener B-Plan verabschiedet, der die Lärmemissionen durch Schallreflektionen m.E. völlig ignoriert hat. Mich würde interessieren, ob die BVG nun dort zu Schallschutzmaßnahmen verpflichtet ist. Sie hat als Träger öffentlicher Belange dem B-Plan zugestimmt.