Einheitliche Vorfahrtsregelung auf der Fahrradstraße
Die Vorfahrt auf der Fahrradstraße sollte einheitlich geregelt sein. Derzeit gilt an manchen Kreuzungen rechts vor links, an anderen hat die Fahrradstraße Vorfahrt. Das erhöht das Gefahrenpotential. Nicht umsonst empfehlen die RASt 06 und die ERA 10 eine Bevorrechtigung und eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn für die kreuzenden Straßen. In der Stargarder Straße wurden dafür sog. "Haifischzähne" (StVO Zeichen 342) aufgebracht, was die Sicherheit der Radfahrer erheblich erhöht hat (ursprünglich fehlte auch dort solch eine Markierung). Eine uneinheitliche Vorfahrtsregelung und eine sparsame Markierung erhöhen das Gefahrenpotential.
Rückmeldung
Status
Die Beschilderungsarbeiten zur Umsetzung der Fahrradstraße werden in Kürze abgeschlossen sein, damit die Bizetstraße durchgängig als Vorfahrtstraße ausgewiesen ist.