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Ausweisung des Böschungsstreifens als geschützte Grünanlage

Böschung entlang der Hauptfahrbahn

Um der Vermüllung und Nutzung des Böschungsstreifens durch Obdachlose nachhaltig Herr zu werden, würde sich eine Umwandlung bzw. Ausweisung des Grünstreifens als "geschützte Grünanlage" anbieten. Diese würde dann nach dem Grünanlagengesetz eine "häusliche Nutzung" verbieten. Die Räumumg der immer wiederkehrenden Lager wäre dann leichter möglich. 

Ein Rückschnitt und Pflege ist für den Herbst ja schon angedacht. Durch den offeneren Charakter würde die Vermüllung schneller sichtbar und lechter und dauerhafter zu entfernen sein. darüber hinaus bietet sich weniger Schutz für unerlaubte Aktiviäten und Lebensraum für Ungeziefer.

CBraeuniger erstellt am
Referenznr.: 2021-12719

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