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Durchfahrverboten - Anlieger frei

Sonstiges

Von der Frankfurter Allee kommend steht am Eingang der Atzpodienstraße ein LKW-Durchfahrtsverbotsschild - das „Durchfahrt verboten“-Schild (Roter Kreis mit weißer Innenfläche) in dem ein Lastwagen abgebildet ist. Dies gilt für alle Fahrzeuge ab 3,5t.

Ergänzt wird dieses Schild um ein weiteres Schild - Anlieger frei.

Anlieger sind Personen, die bezogen auf einen Ort oder auf ein Gebiet mit bestimmten Rechten oder Pflichten ausgestattet werden. Diese berechtigten Personen bewohnen die Straße, die als Durchfahrt gesperrt ist oder suchen diese für eine Erledigung auf.

Der Begriff Anlieger hat aber nichts mit einem Anliegen zu tun, sondern bezieht sich auf den Ort, also die gesperrte Straße. Die Anlieger sind Personen, die dort wohnen oder die mit den Bewohnern/Grundstückseigentümern in der gesperrten Straße in Kontakt treten wollen.

Ein Anliegen ist es demnach insbesondere nicht, auf diesem Weg zu einem Ziel fahren zu wollen, bspw. das Gewerbe- und Industriegebiet, oder das Gebiet FAN als Durchfahrt in Richtung Landsberger Allee zu nutzen.

Gewerbe- und Durchgangsverkehr zu Orten, welche nördlich der Gotlindestraße liegen, haben demnach über die Rhinstraße, Landsberger Allee, nördliche Siegfriestraße etc. zu erfolgen.

Als erste Maßnahme wird angeregt, die Kontrolle der Einhaltung dieses Verkehrsschildes zu erhöhen.

Als zweite Maßnahme wird angeregt, dass bestehende Durchfahrt-Verboten Schild für Fahrzeuge über 3,5 t durch ein generelles Durchfahrt-Verboten Schild zu ersetzen. Das bestehende und ergänzende Schild "Anlieger frei" kann bestehen bleiben.

Diese Maßnahme dient der Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch das Wohngebiet FAN.

 

 

PS bearbeitet am
Referenznr.: 2020-07414

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